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Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen

    Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen, Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal können gegebenenfalls im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

    Onlineantrag und Formulare

    • Ausländeramt Stadt Böblingen Homepage

      Hier gelangen Sie zu allen Informationen bei der Stadt Böblingen - Ausländeramt.

    • Niederlassungserlaubnis - Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Digitaler Antrag)

    Zuständige Stelle

    • für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
    • nach der Einreise: die Ausländerbehörde
      Ausländerbehörde ist
      • wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
      • wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt
    Ausländeramt [Stadt Böblingen]

    Hausanschrift

    Marktplatz 16
    71032 Böblingen
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 07031 669-1483
    Fax 07031 669-1499
    E-Mail auslaenderamt@boeblingen.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
      Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
      Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
      • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
      • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
      • etwaige Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
      • Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen und mehrjähriger Berufserfahrung
      • Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion und mehrjähriger Berufserfahrung
    • Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.

    Verfahrensablauf

    Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

    Nach der Einreise müssen Sie die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • des gesicherten Lebensunterhalts und dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist (in der Regel durch Vorlage des Arbeitsplatzangebotes)
    • der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation

    Kosten

    EUR 147,00

    Hinweise

    Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.

    Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
    Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

    Erfüllen Sie die wissenschaftlichen oder beruflichen Voraussetzungen nicht, können Sie möglicherweise folgende Aufenthaltstitel erhalten:

    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung

    Die Auswahl des Aufenthaltstitels müssen Sie bereits im Visumverfahren klären.

    Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin und Ihre Kinder unter 18 Jahren haben ein Recht auf Familiennachzug.
    Sie dürfen ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausüben.

    Vertiefende Informationen

    • Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland
    • Familiennachzug
    • Nationales Visum
    • Niederlassungserlaubnis

    Rechtsgrundlage

    Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    • § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
    • § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

    Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

    • § 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis

    Freigabevermerk

    21.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg

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