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Personalausweis - Adresse ändern

    Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Das können Sie entweder online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder persönlich beim Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes.

    Für die Adressänderung wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihrem Personalausweis aufgebracht und die Adresse im Chip Ihres Personalausweises geändert.

    Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber wird Ihre neue Adresse im Ausland eingetragen. Wenn diese noch nicht feststeht, wird vermerkt, dass Sie keine Wohnung mehr in Deutschland haben.

    Onlineantrag und Formulare

    • Elektronische Wohnsitzanmeldung
    • Bürgeramt Stadt Böblingen Homepage

    Zuständige Stelle

    Personalausweisbehörden in Baden-Württemberg sind:

    • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
    • die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

    Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros oder die Bürgerämter die Aufgaben einer Personalausweisbehörde wahr.

    Bürgeramt [Stadt Böblingen]

    Hausanschrift

    Marktplatz 16
    71032 Böblingen
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon 07031 6699900
    Fax 07031 6691529
    E-Mail buergeramt@boeblingen.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen gültigen Personalausweis.
    • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

    Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):

    • Sie haben die Online-Ausweisfunktion Ihres gültigen Personalausweises freigeschaltet.
    • Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
    • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
    • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
    • Sie haben ein Nutzerkonto (beispielsweise der BundID).

    Bei Wegzug ins Ausland:

    • Sie melden sich bei Ihrer zuständigen Meldebehörde ab.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:
    Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung.

    • Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihres Personalausweises geändert.
    • Sie erhalten Post an Ihre neue Anschrift. Diese enthält einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse und Hinweise, wie Sie den Adressaufkleber auf Ihrem Personalausweis anbringen.

    oder
    Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.

    • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
    • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und aktualisiert die Adresse auf Ihrem Personalausweis mittels eines Adressaufklebers.

    Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie zu beantragen..

    Fristen

    Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung in Ihrem Personalausweis ändern lassen oder selbst online ändern.

    Erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • aktuelle amtliche Meldebestätigung

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Hinweise

    Sie können die Adressänderung auf Ihrem Personalausweis nur dann online vornehmen, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.

    Rechtsgrundlage

    Personalausweisgesetz (PAuswG):

    • § 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten
    • § 7 Sachliche Zuständigkeit
    • § 8 Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
    • § 18 Elektronischer Identitätsnachweis
    • § 19 Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises
    • § 20a Hoheitliche Berechtigungszertifikate
    • § 27 Pflichten des Ausweisinhabers

    Personalausweisverordnung (PauswV):

    • § 2 Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
    • § 19 Änderung der Anschrift
    • Anlage 1a Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises
    • Anlage 1b Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes
    • Anlage 3 Abschnitt 1 Nummer 6 Tabelle 2 und 3

    Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalasuweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung-PAuswGebV):

    • § 1 Gebühren für Ausweise

    Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes:

    • § 1 Pass- und Personalausweisbehörden

    Freigabevermerk

    05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

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