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Stromanbieter wechseln

    Ihren Stromanbieter können Sie als Stromverbraucherin oder -verbraucher selbst wählen. Die Netzbetreiber halten nur noch das Monopol an den Stromnetzen, nicht mehr an der Stromlieferung.

    Zuständige Stelle

    Das Unternehmen, mit dem Sie einen neuen Vertrag abschließen möchten.

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie haben einen bestehenden Vertrag mit einem Stromanbieter.

    Verfahrensablauf

    Um den Stromanbieter zu wechseln, müssen Sie den alten Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Dabei müssen Sie die mit dem bisherigen Versorger vereinbarten Kündigungsfristen beachten. Sie sollten den alten Vertrag nicht kündigen, bevor Sie einen neuen mit dem gewählten Stromanbieter abgeschlossen haben. Setzen Sie sich daher bereits im Vorfeld direkt mit dem Unternehmen in Verbindung, zu dem Sie wechseln möchten. In vielen Fällen bietet Ihnen der neue Stromanbieter an, die Formalitäten der Kündigung Ihres alten Vertrages in Ihrem Auftrag zu erledigen. Normalerweise können Sie mit ihm einen "All-inclusive-Vertrag" abschließen, der alle erforderlichen Leistungen enthält. Darunter kann auch eine Vollmacht sein, mit der Ihr neuer Stromlieferant folgende Verträge mit dem Netzbetreiber abschließen kann:

    • Durchleitungsvertrag (Nutzung des Stromnetzes)
    • Anschlussnutzungsvertrag (Nutzung des Stromanschlusses in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus)

    Der neue Vertrag sollte neben dem vereinbarten Preis und dem Lieferbeginn unter anderem auch Vertragsdauer und Kündigungsfristen enthalten.

    Hinweis: Der örtliche Stromversorger hat im Rahmen der so genannten Grund- oder Ersatzversorgung eine allgemeine Versorgungspflicht. Das bedeutet, dass Sie in jedem Fall mit Strom versorgt werden, auch wenn es zu Verzögerungen bei der Lieferung durch das neue Unternehmen kommen sollte.

    Fristen

    Sie können den Stromversorger jederzeit wechseln. Sie müssen aber die Kündigungsfrist des bisherigen Vertrags beachten. Sie können den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Es empfiehlt sich, früh vor dem geplanten Wechsel Kontakt mit dem gewählten Stromanbieter aufzunehmen.

    Erforderliche Unterlagen

    Vertragsformular

    Formulare für den Vertrag erhalten Sie von Ihrem neuen Stromanbieter.

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Die Verbraucherzentrale gibt auf ihren Seiten Tipps zum Wechsel des Stromversorgers. Darüber hinaus berät Sie die Verbraucherzentrale auch persönlich bei der Wahl des für Sie günstigsten und besten Anbieters. Dieses Beratungsangebot ist kostenpflichtig.

    Rechtsgrundlage

    Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):

    • § 20 EnWG Zugang zu den Energieversorgungsnetzen
    • § 20a EnWG Lieferantenwechsel

    Freigabevermerk

    07.04.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

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