Behördenwegweiser
Baurechts- und Bauverwaltungsamt
Lieferanschrift
Marktplatz 16
71032
Böblingen
Servicecenter
Auskünfte zum Bebauungsplan und zu Baulasten sowie zum aktuellen Sachstand Ihres Antrages richten Sie bitte an: baurechtsamt@boeblingen.de .
Kontakt
Telefon (0 70 31) 669-32 12
Fax (0 70 31) 669-32 39
E-Mail baurechtsamt@boeblingen.de
Internet
https://www.boeblingen.de/Baurechtsamt
Hier gelangen Sie zu unseren Dienstleistungen und Formularen.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Dienstag
16:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 15:00 Uhr
- 16:30 Uhr
Freitag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Susanne Weber
Baurechts- und Bauverwaltungsamt
Telefon (0 70 31) 669-32 33
E-Mail S.Weber@boeblingen.de
Gebäude Neues Rathaus (Marktstraße), Ebene 4
Raum B.04.19
Marie-Sophie Wagner
Baurechts- und Bauverwaltungsamt
Telefon (0 70 31) 669-32 11
E-Mail m.wagner@boeblingen.de
Gebäude Neues Rathaus (Marktstraße), Ebene 4
Raum B.04.12
Bauverständige, Bauberatung, Brandschutz
Nefise Yilmaz
Baurechts- und Bauverwaltungsamt
Telefon (0 70 31) 669-32 14
E-Mail N.Yilmaz@boeblingen.de
Gebäude Neues Rathaus (Marktstraße), Ebene 4
Raum B4.17
Assistenz
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
Stadt BöblingenLeistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Bebauungsplan einsehen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei der Errichtung von Gebäuden vorlegen
- Grundstückswertermittlung beantragen
- Umlegungsverfahren (Grundstückstausch)
- Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

