Neuer qualifizierter Mietspiegel 2026 gilt ab 1. August
Mit dem zum 1. August 2026 in Kraft tretenden neuen qualifizierten Mietspiegel gibt es für Mietende und Vermietende in den Städten Böblingen und Sindelfingen wieder eine aktuelle Grundlage für die Gestaltung der Mieten. Er schafft für beide Mietvertragsparteien Transparenz, bietet Orientierung und trägt zur sachlichen Gestaltung des Wohnungsmarktes bei.
Für den qualifizierten Mietspiegel 2026 wurde der Mietspiegel 2024 – der durch einen Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten, den Kommunen Böblingen und Sindelfingen, den lokalen Interessenverbänden der Vermietenden und Mietenden sowie das EMA-Institut erstellt wurde – nach dem vom Bürgerlichen Gesetzbuch und vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland fortgeschrieben. Die Steigerungsrate beträgt 4,60 Prozent. Mit dieser Steigerungsrate wird die Nettokaltmiete in Abhängigkeit von Baujahr und Fläche unabhängig von sonstigen Wohnwertmerkmalen fortgeschrieben. Diese werden durch Zu- und Abschläge zur Ermittlung der Miete mit eingerechnet.
Die Erstellung des Mietspiegels folgte wissenschaftlichen Grundsätzen. Die Anerkennung des Mietspiegels wurde von der Mieter- und Vermieterseite des Arbeitskreises ausgesprochen. Damit kann der qualifizierte Mietspiegel 2026 zum 1. August 2026 in Kraft treten.
Der Mietspiegel 2026 ist für zwei Jahre gültig. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben muss dann, also bis Ende Juli 2028, wieder eine neue Erstellung auf Grundlage einer Umfrage durch Fragebögen sowie kommunaler Daten für einen weiteren qualifizierten Mietspiegel erfolgen.
Die Städte Böblingen und Sindelfingen bedanken sich herzlich bei allen Beteiligten, die zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels beigetragen haben.
Weitere Informationen
Der qualifizierte Mietspiegel 2026 der Städte Böblingen und Sindelfingen kann mit Dokumentation zur Erstellung des Mietspiegels ab 1. August 2026 auf den Internetseiten beider Städte unter www.boeblingen.de/mietspiegel und www.sindelfingen.de/mieten bzw. www.sindelfingen.de/mietspiegel aufgerufen werden. Ebenfalls dort zu finden ist der Online-Mietspiegel-Rechner. Hiermit lässt sich in wenigen Schritten die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen.