Koordination Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe
Gemeinsam für eine starke Gemeinschaft, Teilhabe, Integration und ein respektvolles Miteinander
Die Koordination Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe besteht seit dem Jahr 2015 und ist seit November 2023 ein Aufgabenbereich der Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement (BE).
Die Stadt Böblingen engagiert sich aktiv für die Integration geflüchteter Menschen und unterstützt sie bei ihrer Ankunft und Eingewöhnung in unserer Gemeinschaft.
Zentraler Bestandteil dieses Engagements ist die besonders wertvolle Arbeit zahlreicher ehrenamtlicher Mitarbeiter, die sich für Geflüchtete einsetzen. Ziel ist es, dieses ehrenamtliche Engagement zu koordinieren, zu fördern und zu unterstützen.
Mihriban Bagci ist Ihre Ansprechpartnerin. Sie informiert über Möglichkeiten des freiwilligen Engagements in der Flüchtlingshilfe und bietet individuelle Unterstützung an.
Ehrenamt - Wir suchen Sie!
Ehrenamt - Wir suchen Sie!
Ehrenamtliches Engagement ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Gemeinsam können wir dazu beitragen, geflüchteten Menschen in Böblingen ein Zuhause und ein Gefühl der Zugehörigkeit zu vermitteln.
Die Fachstelle BE berät Sie gerne, welche Form des ehrenamtlichen Engagements zu Ihren Interessen und zeitlichen Möglichkeiten passt. Ob Sie Zeit, Fachwissen oder einfach ein offenes Ohr anbieten, jede Unterstützung ist von großer Bedeutung. Wenn Sie sich in der Flüchtlingshilfe engagieren möchten, freuen wir uns sehr auf Ihre Kontaktaufnahme.
Was sollten Sie mitbringen?
- Freude und Interesse am Umgang mit Menschen
- Bereitschaft, andere zu unterstützen
- Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen, Geduld und regelmäßige Zeit
Interessiert? Melden Sie sich bei der Projektkoordinatorin Frau Bagci.
Erstgespräche
Ablauf eines Erstgespräches und der Vermittlung
- Terminvereinbartung mit Frau Bagci: unter Telefon (07031) 669 - 2478 oder eine Nachricht per E-Mail schreiben
- Ort: Das Erstgespräch findet im Tetragon, Konrad-Zuse-Straße 90, 71034 Böblingen statt.
- Dauer des Gesprächs: ca. eine Stunde. Sie erhalten Informationen zum Projekt und Einsatzmöglichkeiten.
- Nach dem Gespräch und einer möglichen Hospitation wird über das passende Ehrenamt entschieden.
- Beim zweiten Termin erhalten Sie die Unterlagen für Ihren Einsatz und Informationen zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) beim Bürgeramt Ihres Wohnortes. Zum Beispiel Bürgeramt der Stadt Böblingen: Öffnungszeiten unter diesen Link nachzulesen.
Unterstützung und Begleitung
Unterstützung und Begleitung
Die Fachstelle BE bietet Ihnen:
- ein Erstgespräch, eine Einführung und Begleitung während Ihres Engagements,
- die Vermittlung zu Vereinen, Organisationen und in Einrichtungen,
- Tipps und Materialien für Ihre Arbeit in der Flüchtlingshilfe,
- Versicherungsschutz und
- bei einem Ehrenamt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen: Die Unterlagen für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses werden zur Verfügung gestellt. Das Führungszeugnis wird von den Ehrenamtlichen beim Bürgeramt des jeweiligen Wohnortes beantragt. Zum Beispiel Bürgeramt der Stadt Böblingen: Öffnungszeiten unter diesen Link nachzulesen.
- Begleitung durch Fachpersonal: fachliche Unterstützung und persönliche Begleitung während Ihres Einsatzes.
Angebote und Einsatzmöglichkeiten
Eine Übersicht der Angebote und Einsatzmöglichkeiten finden Sie auf dieser Seite.
Planen Sie eine Initiative für geflüchtete Personen oder zusammen mit Ihnen und benötigen dabei Unterstützung? Möchten Sie diese Initiative auf dieser Internetseite bekanntmachen, suchen Sie weitere Freiwillige oder wissen Sie von einer bestehenden Initiative, die nicht auf dieser Seite auftaucht? Gerne können Sie sich an Frau Bagci wenden.
Städtische Angebote
Mönchäcker Dagersheim - Anschlussunterbringung in der Albert-Schweitzer-Straße
Ansprechpartnerin Frau Bagci
- Kindertreff
Ehrenamtliche spielen mit den Kindern aus der Unterkunft Gesellschaftsspiele, draußen wird Fußball oder Federball gespielt. Außerdem wird gemeinsam gebastelt und manchmal auch gebacken.
Alter der Kinder: ca. 5 – 12 Jahre
Jeden Donnerstag (außer in den Schulferien)
17.00 bis 18.30 Uhr - Sprachcafé
Eine Kursleiterin übt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft im Mönchäcker Alltagsdeutsch in entspannter Atmosphäre. Dabei geht es um praktische Sprachkenntnisse für den Alltag, begleitet von Austausch und Gemeinschaft.
Für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft im Mönchäcker
Jeden Sonntag (außer in den Schulferien)
15.00 bis 17.30 Uhr
Externe Angebote
Freundeskreis Flüchtlingshilfe (FFH)
Der Freundeskreis Flüchtlingshilfe ist eine wachsende Gruppe von ehrenamtlichen Helfern. In dieser Gruppe haben sich Menschen zusammengefunden, die ganz unterschiedliche Talente einbringen, mit dem gemeinsamen Ziel die Flüchtlinge hier in Böblingen zu begleiten. Der FFH ist in diverse Untergruppen aufgeteilt, die sich jeweils auf bestimmte Themenfelder wie z.B. den Berufseinstieg oder Patenschaften spezialisiert haben. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie unter der Internetseite des FFH.
Muhajer Asyl Café
Wöchentliches stattfindendes, lockeres Treffen zwischen Flüchtlingen und Einheimischen. Interessierte sind herzlich eingeladen, vorbeizuschauen oder sich vorab mit Frau Jakobi vom FFH in Verbindung zu setzen. Kontakt unter E-Mail cafeasyl@ffh-bb.de.
Das Café Asyl findet jeden Dienstag (außer im Monat August und an Feiertagen) von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindesaal St. Bonifatius, Bonifatiusplatz 1, 71032 Böblingen statt.
Caritas
Mit ihren Angeboten möchte die Caritas Schwarzwald – Gäu in Böblingen Ehrenamtliche unterstützen, die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren, sowie Begegnungsmöglichkeiten zwischen Einheimischen und Flüchtlingen schaffen. Zusätzlich gehört die Erwachsenenmigrationsberatung schon lange zum Repertoire der Caritas in Böblingen.Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden sie unter der Internetseite der Caritas Schwarzwald – Gäu.
Arbeiterwohlfahrt - AWO
Die AWO Böblingen – Tübingen bietet qualifizierte Migrationsberatung sowie diverse Projekte für MigrantInnen und Einheimische, unter anderem Sprachkurse und das Frauencafé International, an.Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie unter der Internetseite der AWO.
Angebote für Kinder und Jugendliche - Städtisch
Die unten aufgeführten Angebote richten sich prinzipiell an alle Kinder und Jugendlichen in den jeweiligen Altersgruppen und sind keine Angebote speziell für junge Geflüchtete. Die Einrichtungen bieten ein gutes Umfeld um mit einheimischen Jugendlichen in Kontakt zu kommen und neue Freundschaften zu schließen.
Casa Nostra: Zentrum für Jugendkultur
Das Casa Nostra ist das Zentrum für Jugendkultur der Stadt Böblingen in der Calwer Str. 4. Es bietet Jugendlichen und Kindern auf 1000 m² sowohl Räume zum Relaxen, Ausleben oder Freunde treffen als auch hochwertige Freizeitangebote, wie Sport- und Tanzprojekte, Medienkurse sowie Konzerte.
Montag, Mittwoch bis Freitag ist von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr offener Betrieb im Casa Nostra, Sonntag von 16.30 Uhr bis 22.30 Uhr.
Weitere Informationen, Kontaktdaten und Termine finden Sie unter der Internetseite des casa nostra.
Kinder- und Jugendtreff Diezenhalde
Im Kinder- und Jugendtreff Diezenhalde, Freiburger Allee 44, 71034 Böblingen, gibt es vielseitige Angebote für Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 27 Jahren. Der Treff ist- Montag bis Freitag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 14 Jahren,- Montag und Dienstag von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr und - Mittwoch bis Freitag von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr für Jugendliche geöffnet.
An geraden Kalenderwochen ist der Kinder- und Jugendtreff auch Samstag geöffnet.Weitere Informationen, Termine sowie Kontaktdaten finden Sie unter der Interntetseite des Kinder- und Jugendtreffs.
Jugendtreff Dagersheim
Der Jugendtreff Dagersheim, Böblinger Str. 19, 71034 Böblingen, ist eine Einrichtung für alle Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 27 Jahren.
Montag, Mittwoch und Donnerstag ist der Jugendtreff zwischen 16.00 Uhr und 21.00 Uhr für alle Jugendlichen zwischen 10 und 27 Jahren geöffnet.
An anderen Tagen gibt es abweichende Öffnungszeiten für verschiedene Gruppen.Diese und weitere Informationen, Termine und Kontaktdaten finden Sie unter der Internetseite des Jugendtreffs Dagersheim.
Angebote für Kinder und Jugendliche - Extern
Sozial- und Nachbarschaftszentrum (SNZ) Grund
Der SNZ – Jugendtreff bietet Kindern und Jugendlichen einen sozialpädagogisch betreuten Treff in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld.
Der Jugendtreff findet Dienstag bis Freitag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im SNZ Grund, Stauffenbergstraße 17, 71034 Böblingen statt.
Weitere Informationen finden Sie unter der Internetseite des SNZ Grund.
Angebote Kirchen- und Glaubensgemeinden
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Angeboten gibt es eine Vielzahl von Kirchen- und Glaubensgemeinden in Böblingen, die sich für und mit Flüchtlingen engagieren.Sie können direkt bei den Gemeinden nachfragen, ob und welche Angebote sie haben. Hier können Sie einen Link zur städtischen Internetseite mit Kirchen- und Glaubensgemeinden öffnen.
Informationen erhalten Sie auch bei Frau Bagci.
Austausch und Schulungsvideos
Austausch
Einmal im Jahr veranstaltet die Stadt Böblingen ein Dankefest für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe, um das Engagement aller Beteiligten zu würdigen und den Austausch zu fördern.
Weitere Austauschtreffen sind geplant.
Schulungsvideos / Videos von Online-Seminaren
Wie können Sprach-, Erzähl- und Lesekompetenzen von Kindern und Jugendlichen gefördert werden? Wie lernen Kinder die Bedeutung von Wörtern und den Sinn von Sätzen zu verstehen oder wie ordnen sie Texte und Bilder in vorhandenes Wissen ein. Tipps geben Schulungsvideos von Online-Seminaren z.B. von der Stiftung Lesen oder von #medienvielfalt (Stand 22.03.2023):
- Es war einmal...der Vorlesezauber! von #medienvielfalt, 33 min vom 16.12.2021
- Heldenhafte Vorlesestunde. Vorlesen mit Findus, Elsa & Co. von #medienvielfalt, ca. 31 min vom 24.03.2020
- Kita: Recken, Strecken, Vorlesen! von #medienvielfalt, 28 min vom 11.12.2019
- Mein Körper und ich. von #medienvielfalt, ca. 32 min vom 19.05.2020
- Textfreie Medien von #medienvielfalt, ca. 32 min vom 18.10.2021
- Erzählen, Spielen, Musizieren. Vorlesen und Musik verbinden. von #medienvielfalt, ca. 30 min vom 25.05.2020
- Ich spreche so. Und wie sprichst du? – Mehrsprachige Medien in der Kita entdecken von Stiftung Lesen, 41 min vom 18.10.2022
- Lesestart 1–2–3-Seminar: Mehrsprachig vorlesen von Stiftung Lesen, 15 min vom 17.01.2022
- „Ich spreche so. Und wie sprichst du? – Mehrsprachige Medien in der Kita entdecken“ von Stiftung Lesen, 41 min 18.10.2022
- Leseförderungsansätze 2.0: Neue Bücher, neue Ideen! - Vorstellung Kinderbücher verschiedener Verlage für die Altersgruppe von 6 bis 12 Jahren, Methoden um Lesemotivation und Verbesserung der Lesekompetenz zu fördern
Stiftung Lesen, ca. 54 min vom 07.05.2019 - Vorleseprojekt für Kita, Schule und Vorleseorte „MINT und Vorlesen mit geflüchteten Kindern“ ca. 30 min vom 09.07.2021
- MINT und Vorlesen: Sachbücher Vorleseprojekt für Kita, Schule etc., ca. 28 min vom 05.11.2019
- MINT und Vorlesen für Kinder im Grundschulalter, ca. 48 min vom 27.10.2017
Weiterführende Informationen für Geflüchtete und Ehrenamtliche
Informationsbroschüren
- Leitfaden für neu eingereiste ausländische Fachkräfte in deutsch und englisch (Guideline for foreign professionals who recently moved to German)
- Informationsbroschüre zum Landkreis Böblingen in englisch und türkisch
- Stadtplan mit Anlaufstellen für Geflüchtete
Internetseiten
kommunal.de/artikel/leitfaden-fuer-fluechtlinge/
Leitfaden für Flüchtlinge. Angeregt wurde er von Fragen, die viele Geflüchtete selbst immer wieder gestellt haben. Der Leitfaden kann in vielen Sprachen heruntergeladen werden.
www.bamf.de
Informationen zum Asylverfahren und der Einwanderung nach Deutschland, aktuelle Zahlen und weiterführende Informationen.
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Flyer/flyer-erstorientierung-asylsuchende.html?nn=1363214
Erstorientierung für Asylsuchende (Flyer)
www.fluechtlingsrat-bw.de
Unterstützung der Flüchtlingsarbeit vor Ort durch umfassende Informationen zur sozialen und rechtlichen Situation in Baden-Württemberg, zur Flüchtlingspolitik und zur Lage in den Herkunftsländern.
www.fluechtlingshilfe-bw.de/start/
Informationen, Arbeitshilfen, Anregungen für ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe in Baden Württemberg.
www.fluechtlingshilfe-bw.de/praxistipps/handbuch/
Kostenloser Download der Arbeitshilfe „Willkommen! Ein Handbuch für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Baden – Württemberg: Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick“
www.integrationsministerium-bw.de
Hilfreiche Informationen rund um die Themen Migration, Integration und Teilhabe.
www.proasyl.de/de
PRO ASYL ist eine unabhängige Menschenrechtsorganisation, die sich seit mehr als 25 Jahren für die Rechte verfolgter Menschen in Deutschland und Europa einsetzt. Auf der Website informiert die Organisation regelmäßig über rechtliche Neuerungen.
www.fluechtlingshilfe-bw.de/projekte/begleitung/lago-handbuch/
Neues Handbuch für lokale Bündnisse und Arbeitskreise.
www.emon.de
Informationen für Helfer auf Städte- und Gemeindeebene. Das Angebot richtet sich gezielt an Einzelpersonen, Initiativen und Vereine, welche sich Flüchtenden in Folgeeinrichtungen annehmen und hierbei wertvolle Aufgaben übernehmen, die durch Verwaltungsstellen nicht geleistet werden.
www.asyl.net
Der Informationsverbund Asyl und Migration e.V. ist ein Zusammenschluss von in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit aktiven Organisationen, die auf der Website relevante Informationen für die Beratungspraxis zugänglich zu machen.
www.bridge-bleiberecht.de/
Kostenlose Beratung und Unterstützung bei aufenthaltsrechtlichen Fragen und Zugang zum Arbeitsmarkt. Primär für in Berlin lebende Flüchtlinge.
www.einwanderer.net/
Website mit vielen hilfreichen Informationen rund um das Migrationsrecht und Sozialrecht sowie Qualifizierung der Flüchtlingsberatung.
www.whatsgerman.de
Kostenloser Deutschkurs für Flüchtlinge, der ganz einfach per Messenger funktioniert. WhatsGerman ist ein Projekt der Plan.Net.Group. Es soll interessierten Flüchtlingen Grundkenntnisse im Deutschen vermitteln, schon vor dem eigentlichen Deutschkurs. So geht`s: Unter www.whatsgerman.de anmelden und pro Tag eine Lektion als Textnachricht und kurzes Video per WhatsApp bekommen.
www.workeer.de
workeer ist die erste Ausbildungs- und Arbeitsplatzbörse Deutschlands, die sich speziell an Flüchtlinge richtet.
www.refunite.org
Eine online Plattform, über die Flüchtlinge Familienmitglieder und Freunde suchen können, von denen sie auf ihrer Flucht getrennt wurden.
kiron.university/
Eine Initiative, die in Kollaboration mit bestehenden Universitäten Flüchtlingen den Zugang zum Hochschulstudium erleichtern möchte.
www.wefugee.org/k
Eine Plattform von Flüchtlingen, Ehrenamtlichen und in der Flüchtlingshilfe tätigen Organisationen.
www.ankommenapp.de/
Ankommen App
www.goethe.de/lrn/prj/wnd/deu/sfw/deindex.htm
Sprachführer Willkommen
www.vodafone-stiftung.de/elterninformationsmaterial.html
Elterninformationsmaterial von der Vodafone Stiftung
Informationen für Ehrenamtliche zum Asylverfahren
Wie läuft ein Asylverfahren ab?
Beim Antrag in einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden Personaldaten sowie Fingerabdrücke registriert, um Mehrfachanträge in anderen Ländern auszuschließen. Die Entscheidung über eine Anerkennung des Asylantrags fällt in einer Anhörung. Dabei muss der Flüchtling darlegen, weshalb er verfolgt wird und warum eine Rückkehr nicht möglich ist. Asylanträge werden in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft.
Wer kann in Deutschland Asyl erhalten?
Deutschland gewährt Flüchtlingen durch das Asylverfahren und das Aufenthaltsrecht Schutz. Ausschlaggebend ist das in Artikel 16 a Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl. Es ist das einzige Grundrecht, welches nur Ausländern zusteht. Ausländer können auch als Flüchtlinge im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt, wenn Leben oder Freiheit im Herkunftsstaat z.B. wegen der Rasse, Religion oder politischen Überzeugung bedroht ist. Personen, die als asylberechtigt anerkannt werden, erhalten eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis.
Wer kann in Deutschland bleiben?
Wie lange dauert ein Asylverfahren in Deutschland?
Welche Rechte und Pflichten haben Asylsuchende?
Jeder Schutzsuchende, der einen Antrag auf Bleiberecht stellt, hat Ansprüche auf Unterbringung, Verpflegung und Betreuung. Laut Genfer Flüchtlingskonvention hat jeder Flüchtling zudem insbesondere die Verpflichtung, „die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten“.
Wie ist die Aufnahme in Baden - Württemberg geregelt?
In Baden-Württemberg besteht ein dreigliedriges Aufnahmesystem:Erste Station für Asylbewerber und die meisten sonstigen Flüchtlinge im Land sind die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA), die von den Regierungspräsidien betrieben werden. Hier wird der Asylbewerber registriert und auf übertragbare Krankheiten untersucht. Das für die Asylverfahren zuständige BAMF unterhält auf dem Gelände der Landeserstaufnahmeeinrichtungen bzw. in deren Nähe eine Außenstelle, welche die Asylanträge der Asylbewerber entgegennimmt und sie im Asylverfahren anhört. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen beträgt etwa sechs Wochen. Von den Landeserstaufnahmeeinrichtungen aus werden die Asylsuchenden und Flüchtlinge den unteren Aufnahmebehörden bei den Stadt- und Landkreisen zugeteilt (sogenannte vorläufige Unterbringung). Dies geschieht nach einem Bevölkerungsschlüssel. In den Kreisen werden die Betroffenen bis zum Abschluss des Asylverfahrens– längstens jedoch für zwei Jahre –untergebracht. Nach dem Ende der vorläufigen Unterbringung werden die Flüchtlinge innerhalb des Landkreises auf die kreisangehörigen Gemeinden in die sogenannte Anschlussunterbringung verteilt. Maßgeblich ist dabei grundsätzlich der Bevölkerungsschlüssel der Gemeinden. In den Stadtkreisen entfällt naturgemäß eine kreisinterne Verteilung.
Wo dürfen sich Asylbewerber aufhalten?
Der Aufenthalt eines Asylbewerbers ist nach dem Asylverfahrensgesetz grundsätzlich auf den Bezirk einer Ausländerbehörde beschränkt. Die Landesregierungen kann diese oft als „Residenzpflicht“ bezeichnete Beschränkung jedoch durch Rechtsverordnung lockern, was in Baden – Württemberg bereits 2012 geschah. Im Zuge des jüngsten sogenannten Asylkompromisses hat der Bundesgesetzgeber die Residenzpflicht nun bundesweit gelockert. Für Asylbewerber, aber auch für geduldete Ausländer erlöschen die räumlichen Aufenthaltsbeschränkungen regelmäßig nach dreimonatigem erlaubten, gestatteten oder geduldeten Aufenthalts im Bundesgebiet. Der Aufenthaltsbereich wird damit vom Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde auf das Bundesgebiet ausgeweitet. Allerdings werden Asylbewerber, die öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen, weiterhin verpflichtet, an dem in der Verteilentscheidung genannten Ort zu wohnen (Wohnsitzauflage). (Quelle: Integrationsministerium Baden – Württemberg)
Welche Leistungen bekommen Asylbewerber?
Asylbewerber erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zunächst folgende Leistungen: Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf). In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden diese Leistungen nach bundesrechtlicher Vorgabe als Sachleistungen gewährt. Während der sich anschließenden vorläufigen Unterbringung in den Stadt-und Landkreisen wird der notwendige Bedarf vorrangig als Geldleistungen gewährt. Zudem erhalten die Asylbewerber Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf). Diese Leistungen sollen inzwischen während der Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung vorrangig durch Sachleistungen gedeckt werden. Während der vorläufigen Unterbringung wird der notwendige persönliche Bedarf als Geldleistung gewährt. Bei einer Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften kann er auch durch Sachleistungen gedeckt werden. (Quelle: Integrationsministerium Baden – Württemberg)
Bekommen Asylbewerber mehr Leistungen als „Hartz – IV“ Empfänger?
Nein. Die Grundleistungen für Asylbewerber liegen geringfügig unter dem Niveau der Leistungen nach SGB II. „Hartz-IV“-Empfänger sind zudem grundsätzlich gesetzlich krankenversichert bzw. erhalten Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Asylbewerber haben in der ersten Zeit ihres Aufenthalts (15 Monate) grundsätzlich nur Anspruch auf die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen erforderliche Behandlung.
Dürfen Asylbewerber arbeiten?
Während der Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung dürfen die Asylbewerber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Danach kann einem Asylbewerber, der sich insgesamt seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhält, die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden. Allerdings findet grundsätzlich weiterhin eine sogenannte Vorrangprüfung statt, d. h. die Bundesagentur für Arbeit prüft zunächst, ob ein deutscher oder bevorrechtigter ausländischer Bewerber für die Stelle zur Verfügung steht. Die Vorrangprüfung entfällt jedoch nach 15-monatigem Aufenthalt des Asylbewerbers im Bundesgebiet.
Wer ist für Flüchtlinge zuständig, die aus einem anderen europäischen Land eingereist sind?
Wenn ein Flüchtling über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist ist, bedeutet dies, dass die Bundesrepublik nicht zuständig ist. Nach dem Dubliner Verfahren kann ein Flüchtling nur in dem EU-Land Asyl beantragen, das er als erstes betreten hat. Er wird dann in dieses Land abgeschoben.




