Radverkehr
AG Rad
AG Rad
Einladung zur Sitzung der AG Rad am Montag, den 27.04.2026 um 17.00 Uhr im Wolfgang-Brumme-Saal (Rathaus)
Die AG Radverkehr wurde Ende der 1980 er Jahre von der Stadtverwaltung Böblingen ins Leben gerufen, um das Thema Radfahren in der Stadt zu befördern und zu unterstützen. Die Arbeitsgemeinschaft Radverkehr steht für jeden Bürger offen, es ist kein offizieller Antrag auf Teilnahme erforderlich.
Die AG ist vorrangig ein Treffen interessierter Radfahrer / Bürger, die durch ihr Engagement und ihren Dialog mit der Verwaltung zur Verbesserung der Radfahrsituation in Böblingen beitragen wollen. Sie dient somit zum Austausch von Anregungen und Erfahrungen. Sie berät auch bei Planungen der Verwaltung und macht Vorschläge. Jeder Interessierte ist dabei unabhängig von Mitgliedschaften in Vereinen oder Interessensverbänden willkommen und sein Beitrag gleichermaßen wichtig. Sie hat vorrangig eine beratende Rolle, um z.B. sich – wie andere Interessierte auch – in die Gestaltung von Plänen und Programmen einbringen kann.
Radschnellweg
Radschnellweg
Seit 2019 gibt es den ersten Radschnellweg Baden-Württembergs der von Stuttgart nach Böblingen führt sowie seit 2020 die Fortsetzung von Böblingen nach Ehningen. Die Verbindung der beiden Teilstücke ist in der Machbarkeitsstudie des Landkreises dargestellt und wird durch die Kommunen Böblingen und Sindelfingen weiter geprüft. Die Machbarkeitsstudie beinhaltet zwei Achsen für Radschnellwege in/um Böblingen: Stuttgart – Herrenberg und Renningen – Weil im Schönbuch. Hier gelangen Sie zur Machbarkeitsstudie.
Neue Radstreifen und Radwege
Neue Radstreifen und Radwege
Neue Verkehrsführung in der Calwer Straße: Erweiterung der Radfahrstreifen
Aktuell ist die Calwer Straße noch in Richtung Herrenberger Straße ab Tal- bzw. Schlotterbeckstraße für Bauarbeiten gesperrt. Der Straßenbelag wird an bedürftigen Stellen saniert und Markierungen werden angebracht, um den Verkehrsraum neu aufzuteilen. Die Radfahrstreifen werden erweitert, für den Autoverkehr entfällt in Geradeaus-Richtung künftig eine Fahrspur. Ursprünglich waren diese Arbeiten erst für Herbst geplant, wurden aber im Zuge der Corona-Beschränkungen vorgezogen. Zu Entstehung, Hintergrund und Erklärung der Maßnahme finden Sie hier ausführliche Informationen.

Ursprung: Anbindung Konrad-Zuse- an die Calwer Straße
Um den Wohnraum auf dem Flugfeld besser an die städtischen Vorrangstraßen anzubinden und die Liesel-Bach-Straße vom Durchgangsverkehr zu entlasten, wurde 2015 die Konrad-Zuse-Straße direkt an die Calwer Straße angebunden. An der neuen Einmündung ließ sich durch die Bebauung im Umfeld die bestehende Calwer Straße aber nicht erweitern. Daher konnte die erforderliche Linksabbiegespur in die Zuse-Straße nur durch Wegfall eines der zwei geradeaus (stadteinwärts) führenden Fahrstreifen eingerichtet werden.
Eine Geradeaus-Spur und Fahrradwege
Dabei hätten auch die beidseitigen Radwege entlang der Zuse-Straße an der Calwer Straße im damaligen Bestand enden müssen, da es in der Calwer Straße davor keine Radwege gab. Angesichts dessen entschloss sich die Verwaltung zusammen mit dem Gemeinderat 2016 dazu, auch die zweite Geradeaus-Spur auf der Calwer Straße in Richtung Dagersheim zum Radweg zu machen. Damit steht seither auf der Calwer Straße in diesem Bereich in beiden Fahrtrichtungen jeweils eine Geradeaus-Spur zur Verfügung. Dass dies die Leistungsfähigkeit im Kfz-Verkehr dieser wichtigen Hauptverkehrsstraße beeinträchtigen würde, war allen Beteiligten bewusst.
Gesamtlösung für Calwer Straße sinnvoll
Für Radfahrer waren diese beidseitigen Radstreifen nur im kurzen Abschnitt zwischen Zuse- und Klemm-Straße an sich wenig attraktiv und sollten nur eine Zwischenlösung sein. Das Grundprinzip ließ sich so dennoch testen. Es zeigte sich, dass die praktizierten Spurwechsel unmittelbar im Knotenbereich – wenn an bzw. vor der Kreuzung zwei Spuren enden – die Leistungsfähigkeit eher beeinträchtigten als ein Umbau insgesamt. D. h. ein Umbau hin zu durchgängigen Radstreifen auf der Calwer Straße von Herrenberger Straße bis Johann-Schütte-Straße. Wegen der Vollsperrung der Herrenberger Straße zum Schönbuchbahn-Ausbau und des Umleitungsverkehrs über die Hanns-Klemm-Straße wurde diese Umgestaltung der Calwer Straße jedoch verschoben.
Inzwischen ist der radgerechte Umbau der Herrenberger Straße zwischen Calwer Straße und Parkstraße auf der Zielgeraden. Damit lässt sich die wichtige Verbindung über die Calwer Straße zur Hulb, auf das Flugfeld und weiter bis nach Dagersheim mit separaten und durchgängig eigenständigen Radverkehrsanlagen an die Herrenberger Straße anbinden.
Wegen der schon bestehenden Einspurigkeit geradeaus im Bereich Zuse- und Klemm-Straße ist diese Gestaltung des Verkehrsraums zugunsten des Radverkehrs auf die weitere Calwer Straße übertragbar – bei erwartbarer gleichbleibender Leistungsfähigkeit im Vergleich zur bislang teils noch bestehenden Zweispurigkeit. Dazu wird für die Radstreifen eine der beiden Fahrbahnen ummarkiert. Die bisherige, teils noch enge Führung der Radwege auf dem Gehweg zwischen Konrad-Zuse- und Herrenberger Straße entfällt.
Weil die bisherigen Spur-Markierungen sonst noch sichtbar gewesen wären und daher weitere Asphaltarbeiten (und damit Kosten) nach sich gezogen hätten, wurde bei der aktuellen Maßnahme die neue direkt auf der bestehenden Markierung aufgebracht und der Radfahrstreifen entsprechend verbreitert. Dies soll langfristig nochmals verändert werden, da vorgesehen ist, den Straßenraum der Calwer Straße – ähnlich der Herrenberger Straße – baulich umfangreicher umzugestalten. Das war in der aktuellen Situation jedoch keine Alternative: zum einen aus finanziellen Gründen, zum anderen weil eine solche Maßnahme nicht mehr mit dem Zeitplan bis zum A81-Ausbau in Einklang zu bringen ist.
Eine Spur geradeaus, daneben Radweg
Der Autoverkehr erhält jeweils die links angeordnete Geradeaus-Spur. Rechts daneben befinden sich durch einen Breitstrich abgetrennt die Radfahrstreifen. Am Beginn sind Sperrflächen zur besseren optischen Führung des Autoverkehrs angebracht. Im Bereich der Zufahrten erhalten die Radfahrstreifen die bekannte rote Farbe, um die gemeinsamen Flächen und damit mögliche Gefahrenbereiche klar kenntlich zu machen. Ebenso gibt es verdeutlichende Radfahr-Piktogramme in kurzen Abständen. Leitschwellen stadtauswärts vor den Kreuzungen mit der Talstraße und Konrad-Zuse-Straße sowie stadteinwärts vor den Kreuzungen zur Schlotterbeckstraße und Karl-Benz-Straße sollen dafür sorgen, dass rechtsabbiegende Autofahrer nicht den Radstreifen als Abkürzung verwenden, wenn an der Ampel mehrere wartende Fahrzeuge stehen.
Das Endergebnis sind dann von der Herrenberger Straße bis zum Ortsausgang und weiter Richtung Dagersheim durchgängige, eigenständige Radstreifen in beiden Fahrtrichtungen.
Fahrrad-Mietboxen
Fahrrad-Mietboxen
Am Bahnhof Böblingen können Radlerinnen und Radler, die das Fahrrad in Kombination mit Bahn oder Carsharing nutzen, ihr Rad oder Pedelec in 36 abschließbaren Fahrradboxen sicher und wetterfest abstellen. Im Juli 2020 wurde die Anzahl der Boxen an den S-Bahn-Stationen Hulb und Goldberg erhöht. 24 Boxen stehen auf der Hulb und 18 weitere Fahrradboxen am Goldberg zur Verfügung. Der Verleih der Fahhrad-Mietboxen wird durch den ADFC Böblingen-Sindelfingen abgewickelt. Der Mietpreis für eine Radbox beträgt 8.00 €uro im Monat.
Bei Interesse gehen Sie auf die ADFC-Homepage https://boeblingen-sindelfingen.adfc.de/service-angebote
Die Stadt Böblingen und der ADFC erleichtern dadurch die Entscheidung, den täglichen Weg zur Arbeit klimafreundlich und gesundheitsfördernd mit dem Fahrrad und der Bahn zurückzulegen und den täglichen Stau zu umfahren.




RegioRadStuttgart
RegioRadStuttgart
Wie in der ganzen Region Stuttgart gibt es RegioRadStuttgart, das Verleihsystem für Fahrräder und Pedelecs, auch in Böblingen. Vom Gemeinderat 2018 beschlossen, wurde das Stationsnetz im Stadtgebiet weiter ausgebaut und umfasst nun insgesamt acht RegioRad-Verleih Stationen.
Seit Ende Oktober 2020 sind die fünf neuen Stationen in Betrieb:
• Dagersheim (Kirche /Schulstraße)
• Diezenhalde (Sömmerdaplatz)
• Rauher Kapf (Taunusstraße)
• Tannenberg (Panoramastraße)
• Waldburg (Feldbergstraße)
Drei Stationen bestanden bereits:
• Bahnhof Böblingen (seit Mai 2018)
• S-Bahnhof Hulb (seit Juni 2019)
• Postplatz (Ecke Stuttgarter Straße) (seit Oktober 2019)
Feste und virtuelle Stationen
An einer Station befinden sich in der Regel jeweils 3 Pedelecs und 2 Fahrräder. Es gibt zwei Arten von Stationen: feste und virtuelle. Erstere haben ein Terminal sowie Fahrradstellplätze mit Ladeinfrastruktur. Bei den zwei virtuellen Stationen Waldburg und Postplatz lassen sich die Räder einfach innerhalb der blauen Markierung ausleihen und abstellen. Die Fahrräder und Pedelecs können an den verschiedenen Stationen abgegeben werden. „Ich freue mich sehr, dass wir das RegioRad-Netz in unserer Stadt mit den neuen Stationen um mehr als das Doppelte erweitern. So fördern wir einen nachhaltigen Mobilitäts-Mix im Sinne des Klimaschutzes und bieten wesentlich mehr attraktive Möglichkeiten, in Alltag oder Freizeit unterwegs zu sein“, erläutert Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz. Ansprechen soll das Angebot unter anderem Bus- und (S-)Bahn-Nutzende auf den letzten Metern zu ihrem jeweiligen Ziel – auch als Alternative zum Taxi. Die Räder stehen bereit, um Menschen staulos, rasch und umweltfreundlich von A nach B zu bringen.
So funktioniert RegioRad
Registrieren Sie sich über die Smartphone-App oder über die Homepage unter www.regioradstuttgart.de. Geben Sie die 5-stellige Radnummer in die App ein oder rufen Sie die Telefonnummer auf dem Rad an. Dann nur noch auf das Display des Rades tippen, den roten Schlossknopf drücken und das Schlossteil auf der rechten Seite herausziehen. Mit der RegioRad-App können Sie das Rad sogar 45 Minuten vorher reservieren. Alternativ auf das Display des Rades tippen und nach Aufforderung die hinterlegte polygoCard daranhalten. Nun lässt sich das Schloss ebenfalls öffnen.
Die Rückgabe ist an jeder beliebigen Station möglich. Schließen Sie das Rad an einem der Stellplätze ab. Drücken Sie hierfür den roten Sperrknopf am Schloss und schieben Sie den Riegel herunter. Drücken Sie anschließend das Stationskabel ins Schloss. Bitte stellen Sie die Pedelecs an die Fahrradstellplätze mit der blauen Kappe und stecken Sie das dazugehörige Stationskabel in das Pedelec, damit dieses geladen werden kann. Auf dem Display und in der App wird Ihnen die Rückgabe sofort quittiert. Wenn alle Seile belegt sind oder Sie an einer virtuellen Station sind, dürfen Sie das RegioRad abgeschlossen an die Station stellen. Hier kann die Verbuchung der Rückgabe bis zu einer Minute dauern.
Für eine Pause einfach das RegioRad mit dem Schloss am Hinterrad verschließen und die Frage zur Fahrpause im Display des Rades mit „Ja“ beantworten. Zum Entriegeln nutzen Sie Ihre polygoCard oder Ihren persönlichen Öffnungscode und drücken Sie wieder den roten Sperrknopf am Fahrradschloss. Der Öffnungscode wird Ihnen beim Verschließen im Display des Fahrradschlosses für kurze Zeit angezeigt. Er lässt sich auch jederzeit im Kundenbereich in der Regio Rad- App abrufen.
Kosten
Es gibt verschiedene Tarife:
Basis-Tarif mit Jahresgebühr, polygoCard-Tarif mit Jahresgebühr als Fahrtguthaben und Light-tarif ohne Jahresgebühr. Sie können sich über die verschiedenen Tarife auf der Homepage www.regioradstuttgart.de informieren. Ein Fahrrad kostet im Light-Tarif ohne Jahresgebühr 0,10 Euro je Minute und maximal 9,00 Euro am Tag. Ein Pedelec kostet 0,12 Euro je Minute und maximal 16,00 Euro am Tag.
Neu ist auch der Übernachttarif an allen RegioRadStuttgart-Stationen. Dieser Tarif bietet insbesondere Berufspendler/-innen eine flexible und preisgünstige Variante für den täglichen Arbeitsweg. Der Übernachttarif gilt nur, wenn die Entleihe nach 18.00 Uhr beginnt und vor 9.00 Uhr des Folgetages endet. In diesem Zeitfenster muss das RegioRad für länger als sechs Stunden am Stück entliehen werden. Wird das RegioRad vor 18.00 Uhr oder nach 9.00 Uhr des Folgetages entliehen, wird der entsprechende Tagespreis berechnet. Der Übernachttarif kostet im Light- und Basistarif maximal 2,00 Euro und im PolygoCard-Tarif maximal 1,50 Euro pro Entleihe. Während der Entleihe lässt sich das Rad beliebig oft in „Pause“ setzen. So können Nutzer/-innen gesundheitsbewusst mit dem Rad in den Feierabend starten, die Buchung zu Hause über Nacht pausieren und morgens wieder zur gleichen Station auf dem Weg zur Arbeit mit dem Rad zurückfahren. Der Übernachttarif wird zunächst als Pilotprojekt angeboten und umfasst die klassischen RegioRäder und RegioPedelecs.
Freiminuten und neuer Pendler-Tarif
Alle PolygoCard-Inhaber, die mit ihrer PolygoCard bei RegioRadStuttgart registriert sind, haben ab sofort einen Grund mehr, auf das Pedelec zu steigen: Bei jeder Pedelec-Fahrt bietet RegioRadStuttgart in Kooperation mit dem Verband Region Stuttgart ab sofort die ersten 15 Minuten kostenlos an. Nach den 15 Freiminuten zahlen PolygoCard-Inhaber wie gewohnt 10 Cent/ Minute.
Alle Informationen zu Regio- RadStuttgart, insbesondere zu den seit Mai 2020 gesenkten Tagespreisen, zum neuen Light-Tarif und zu den beteiligten Städten und Gemeinden gibt es unter www.regioradstuttgart.de.
E-Scooter in Böblingen
E-Scooter in Böblingen
Am 1. Februar 2022 startet das E-Scooter-Sharing als neues Mobilitätsangebot bei uns in Böblingen. Derzeit können Fahrzeuge der Anbieter Lime, TIER, Voi und Bolt im öffentlichen Raum gemietet werden. Diese können die Nutzer*innen dann rund um die Uhr per App ausleihen. Die jeweiligen Anbieter sind für die E-Scooter verantwortlich und auch bei Beschwerden zu kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
E-Scooter sind Elektro-Tretroller, die von einem Elektromotor angetrieben werden. Gerade auf kurzen Strecken und in Verbindung mit Bus und Bahn können sie eine Alternative zum Auto darstellen und so einen Beitrag für einen klimaverträglichen Stadtverkehr leisten. Das Fahren von E-Scootern ist auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und außerhalb von Ortschaften auf den Seitenstreifen erlaubt. Sind diese nicht vorhanden, müssen die E-Scooter auf der Fahrbahn gefahren werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind grundsätzlich tabu. Oberstes Gebot im öffentlichen Straßenraum ist stets die Verkehrssicherheit aller Teilnehmer*innen. Nach der Fahrt kann der E-Scooter dank des Free-Floating-Systems flexibel an geeigneten Stellen, an denen die anderen Verkehrsteilnehmer*innen nicht behindert werden, abgestellt werden.
E-Scooter: Neues Sharing-Angebot in Böblingen
Wer einen E‐Scooter leihen möchte, kann dies ab Februar 2022 auch in Böblingen tun. Die E-Scooter stehen den Nutzer*innen insbesondere an Verkehrsknotenpunkten und im Stadtzentrum, aber auch in den einzelnen Stadtteilen rund um die Uhr zur Verfügung. Mit dem E-Scooter-Sharing wird somit das Mobilitätsangebot für die „letzte Meile“ in Böblingen weiter ausgebaut.
Da alle Anbieter von E-Scootern in Böblingen privatwirtschaftlich und ohne finanzielle Unterstützung oder Beteiligung der Stadt Böblingen agieren, hat die Stadtverwaltung eine Selbstverpflichtungserklärung mit Verhaltensregeln aufgesetzt, welche die Anbieter unterschrieben haben. Dies soll die Verkehrssicherheit und eine geordnete Nutzung der Roller gewährleisten. In dieser Selbstverpflichtungserklärung wurden die Rahmenbedingungen für einen Betrieb, das jeweilige Geschäftsgebiet, Auf- und Abstellverbotszonen sowie eine E-Scooter-Obergrenze für die Innenstadt erarbeitet und festgelegt. In den Abstellverbotszonen ist ein Leih‐Ende und somit das Abstellen untersagt. Zudem sollen in regelmäßigen Austauschgesprächen die Rahmenbedingungen in Böblingen sowie die Auf- und Abstellverbotszonen gegebenenfalls angepasst werden. Gemeinsames Ziel von Stadt und Anbietern ist ein stadtverträgliches E-Scooter-Sharing
Die Selbstverpflichtungserklärung der Sharing‐Anbieter mit den zugehörigen Plänen ist hier (PDF|5,2 MB) einsehbar.
Verkehrsregeln und weitere wichtige Informationen zum Thema E-Scooter sind auf dieser Seite unter "Fragen und Anworten zu E-Scootern in Böblingen" zu finden.
Unter den Links finden Sie u.a. auch weitere Informationen:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html
https://www.runtervomgas.de/aktuelles-und-downloads/aktuelles/e-scooter-so-rollt-man-sicher/
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/
Kontakt für weitere Informationen und bei Verstößen
Für die E-Scooter in Böblingen sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich. Die Stadt Böblingen bittet die Bürger*innen daher, bei Problemen/Beschwerden ausschließlich die Anbieter zu kontaktieren und sich direkt dort zu informieren oder Verstöße (zum Beispiel verkehrswidrig abgestellte E-Scooter) zu melden. Die Kontaktdaten der Anbieter finden Sie auch direkt auf den Fahrzeugen. Wenn Sie den Kontakt per Texteingabe bevorzugen, können Sie auch auf https://www.scooter-melder.de/ Probleme und Beschwerden melden (nur Lime und Voi). Die Meldungen werden von dort direkt an die Anbieter weitergeleitet.
Die Daten der Anbieter lauten wie folgt:
Lime
069 / 770 447 33
boeblingen@li.me
https://www.li.me/de
TIER
030 / 568 386 51
boeblingen@de.tier-ops.app
www.tier.app/de/
Voi
01573 / 599 3270
support@voi.com
https://www.voi.com
Bolt
030 / 568 373 989
Germany-rentals@bolt.eu
https://bolt.eu/de/report-scooter/
Fragen und Antworten zum E-Scooter-Sharing in Böblingen
Wie funktioniert das Sharing‐Angebot?
Die Ausleihe der E-Scooter läuft über die App des jeweiligen Anbieters. Hierzu ist ein Smartphone mit Internetverbindung nötig. Die Bezahlung bei den Anbietern erfolgt per Kreditkarte oder PayPal. Eine Karte in der App zeigt die Standorte der freien, ausleihbaren E-Scooter an. Der QR-Code auf dem Roller muss zuerst eingescannt werden, danach können die E-Scooter per App freigeschalten und durch Böblingen gefahren werden.
Was kostet das Ausleihen eines E-Scooters?
Die aktuellen Anbieter in Böblingen sind Lime, Tier, Voi und Bolt. Die Grundgebühr beträgt bei allen Anbietern 1,00 Euro, ab dann wird pro angefangene Minute abgerechnet. Den Minutenpreis erfahren Sie über die App des jeweiligen Anbieters. Er liegt zwischen 0,19 und 0,25 Euro.
Wer darf die E‐Scooter ausleihen?
Fahrer*innen von ausleihbaren E-Scootern müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Private E-Scooter dürfen bereits ab 14 Jahren gefahren werden. Ein Mofa- oder Autoführerschein ist weder für private noch für ausgeliehene E-Scooter nötig.
Besteht beim E‐Scooter-Fahren eine Helmpflicht?
Helme werden ausdrücklich empfohlen, sind aber keine Pflicht.
Wo darf mit dem E‐Scooter gefahren werden?
Das Fahren von E-Scootern ist auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und außerhalb von Ortschaften auf den Seitenstreifen erlaubt. Sind diese nicht vorhanden, müssen die E-Scooter auf der Fahrbahn gefahren werden. Allerdings gelten beschilderte Verkehrsverbote auf der Fahrbahn auch für E-Scooter. Gehwege und Fußgängerzonen sind grundsätzlich tabu – auch wenn der Motor ausgeschaltet ist.
Was ist bei Rückgabe und Abstellen zu beachten?
Nach der Fahrt kann der E-Scooter dank des sogenannten „Free-Floating-Systems“ flexibel an geeigneten Stellen abgestellt werden. Wichtig: Grundsätzlich werden E-Scooter wie Fahrräder abgestellt und dürfen niemanden behindern. So müssen etwa Gehwege, Ein- und Ausfahrten, Zugänge, Fußgängerüberwege, Haltestellen, Feuerwehrzonen und andere Schutzbereiche stets frei und zugänglich bleiben. Das Abstellen der E-Scooter auf Grünflächen, in Parks, Gärten und Wäldern ist nicht zulässig. Auch in stark frequentierten Fußgängerbereichen darf der Verleihvorgang nicht beendet werden. Diese Zonen werden in den Apps der Anbieter automatisch angezeigt und in Abstimmung zwischen Stadtverwaltung und Anbietern gegebenenfalls aktualisiert.
Dürfen E‐Scooter, die verkehrsgefährdend oder verkehrsbehindernd abgestellt wurden, umgestellt werden?
Ja. Es ist erlaubt, E‐Scooter, die verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend abgestellt sind, ein paar Meter umzustellen, um die Beeinträchtigungen zu beseitigen.
Wo können E‐Scooter aufgeladen werden?
Bei geliehenen E‐Scootern übernimmt dies der Anbieter.
Wie sind die Regeln für das Fahren unter Alkoholeinfluss?
Exakt gleich wie bei allen Kraftfahrzeugen: Es gilt die 0,5-Promille‐Grenze. Wer mit diesem Alkoholwert E‐Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille wird daraus eine Straftat. Schon ab einem Wert von 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen – sofern die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben ist – und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille‐Grenze.
Wie viele Personen dürfen auf einem E-Scooter fahren?
Auf dem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Mitfahrer*innen (zum Beispiel Kinder) sind nicht erlaubt.
Benötigen E‐Scooter eine Betriebserlaubnis?
Es dürfen nur E‐Scooter im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden, wenn sie entweder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis des Kraftfahrbundesamtes (KBA) haben. Außerdem benötigt jeder E‐Scooter eine gültige Versicherungsplakette
Welche Bußgelder können anfallen?
E‐Scooter unterliegen, wie alle anderen Fahrzeuge auch, der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Zuge ihrer Zulassung wurde der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog des Kraftfahrt‐Bundesamtes um die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen ergänzt, ein Verstoß zählt zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hier können die Bußgelder für typische Verstöße eingesehen werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html
Radsport
Radsport
Wem die pragmatische Fortbewegung per Pedales nicht genug ist, sondern Radfahren als Hobby versteht sollte sich am Besten mit Gleichgesinnten treffen.
- Radsportgemeinschaft Böblingen e.V.
- Rad- und Kraftfahrerverein Böblingen e.V.
Der RKV organisiert auch Fahrradbörsen, bei denen Sie gebrauchte Räder kaufen und verkaufen können.
Mit dem E-Bike durchs Heckengäu
Mit dem E-Bike durchs Heckengäu
Radeln Sie mit und lernen Sie das Heckengäu von einer neuen Seite kennen. Bei den geführten Touren von Böblingen/ Sindelfingen aus ist für jeden etwas dabei. Ein toller Familienausflug! Mehr Informationen beim i-Punkt Sindelfingen unter 07031/ 94 325 oder i-punkt@sindelfingen.de.
AGFK-Testradeln
Böblingens Verwaltung sattelt auf: AGFK-Testradeln
Testradeln-Aktion 2020
Radelnde Verwaltung: AGFK-Testradeln motiviert städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Radeln
In Böblingen waren in den letzten zwei Wochen zehn Pedelec-Testradlerinnen und -radler aus der Verwaltung unterwegs. Sie probierten im Rahmen der AGFK-Kampagne „Mein Weg. Meine Zeit.“ aus, wie es sich anfühlt, den Arbeitsweg auf zwei statt vier Rädern zurückzulegen. Ziel der Aktion war es, möglichst viele Verwaltungsmitarbeitende für das Radfahren zu begeistern und damit als Vorbild für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort zu wirken.
Radpedal statt Gaspedal“ lautete das Motto von zehn Verwaltungsmitarbeitenden aus Böblingen. Diese durften die Vorzüge und Freuden der zur Verfügung gestellten Pedelecs und einem Lastenrad auf ihrem Arbeitsweg kostenfrei testen. Ein Pedelec ist ein Elektrofahrrad, bei dem der Fahrer von einem Elektroantrieb nur dann unterstützt wird, wenn er gleichzeitig selbst in die Pedale tritt. Ein Lastenrad dient dem Transport von Lasten oder Personen. Je nach Aufgabe und Einsatzgebiet sind sie mit verschiedenen An- und Aufbauten ausgerüstet. Diese eignen sich beispielsweise für den Transport von Kindern, Einkäufen, Paketen oder Werkzeugen. Auch Lastenräder gibt es mit einem Elektroantrieb. Bei dem Test-Lastenrad handelte es sich um ein Familienrad mit Elektroantrieb, welches den Transport von Kindern und Einkäufen ermöglicht. Ganz entspannt am Stau vorbeifahren und dabei noch etwas für die eigene Gesundheit tun – nur zwei der Vorteile, die Zweiräder gegenüber dem motorisierten Verkehr haben. Fahrräder, Pedelecs und Co. sind im Stadtverkehr übrigens die schnellsten Fortbewegungsmittel.
Die Testradel-Aktion war ein voller Erfolg. Innerhalb kürzester Zeit waren die zur Verfügung gestellten Pedelecs ausgebucht. Es gab viele Anfragen bezüglich einer weiteren Aktion. Im Rahmen einer anschließenden Umfrage berichteten die Testradlerinnen und –radler von ihrer Testwoche.
Mit Zitaten wie…
„Läuft gut und macht Spaß, rundum schön.“
„Ich bin ernsthaft am überlegen, mir ein Pedelec anzuschaffen.“
„Dabei kann man eher abschalten als im Auto“
„Meine Tochter hat es geliebt, vorne im Lastenrad zu sitzen.“
„Toll, gesund, und umweltfreundlich.“
…wurde die Aktion mit positivem Feedback gelobt und geschätzt.
Ermöglicht hat das Testradeln die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW), in der die Stadt Böblingen Gründungsmitglied ist. Gemeinsam mit dem Unternehmen „Radelnde Mitarbeiter“, einem Dienstrad-Anbieter aus Münster, bietet die AGFK-BW ihren Mitgliedern zwei Pedelec-Testflotten mit jeweils fünf Pedelecs an, die von Mai bis Oktober buchbar sind.
„Als Verwaltung haben wir gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern und den ortsansässigen Unternehmen natürlich eine Vorbildfunktion. Deswegen möchten wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermuntern, für ihren täglichen Pendelweg zur Arbeit und wieder nach Hause aufs Rad zu steigen – für den Klimaschutz, weniger Lärm und bessere Luft in unserer Stadt“, begründete Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz die Teilnahme am AGFK-Testradeln.
Testradel-Aktion 2019
Die Testradlerinnen und -radler waren von ihrem Test-Pedelec begeistert. Im Rahmen einer anschließenden Umfrage berichteten die Testradlerinnen und –radler von ihrer Testwoche.
Mit Zitaten wie,
„Die tägliche Radfahrt wird zur Entspannung und stellt gegenüber dem sonstigen Alltag ein Highlight dar.“
„Sportliche Betätigung in den beruflichen Alltag mit zu integrieren finde ich toll.“
„Ich habe etwas Gutes für die Umwelt getan und für meine Gesundheit.“
„Das Pedelec hat entscheidende Vorteile: die frische Luft, das gute Gefühl, etwas für den Körper getan zu haben, die Freiheit auf dem Radweg, keine Ampeln, kein Gehupe, kein Gedränge, keine Staus.“
„Das Gemeinschaftsgefühl und das morgendliche Grüßen unter den Fahrradfahrern gefiel mir sehr gut.“
…wurde die Aktion mit positivem Feedback gelobt und geschätzt.
Ermöglicht hat das Testradeln die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW), in der die Stadt Böblingen Gründungsmitglied ist. Gemeinsam mit dem Unternehmen „Radelnde Mitarbeiter“, einem Dienstrad-Anbieter aus der Fahrradstadt Münster, bietet die AGFK-BW ihren Mitgliedern zwei Pedelec-Testflotten mit jeweils fünf Pedelecs an, die von Mai bis Oktober buchbar sind.
Fahrradpendeln zahlt sich aus
Jeder Kilometer mit dem Rad statt mit dem Auto spart durchschnittlich 43 Cent ein. Bei einem Arbeitsweg von 3 Kilometern sind das im Jahr schon 600 Euro. Aber nicht nur monetär zahlt sich Radfahren aus.Auch für die Gesundheit ist das tägliche Pedaletreten effektiv. Regelmäßiges Radfahren senkt das Risiko für Erkrankungen der Herzkranzgefäße und Diabetes, verringert das Risiko für hohen Bluthochdruck um 30 Prozent und stärkt das gesamte Herz-Kreislaufsystem sowie das Immunsystem, fördert die Durchblutung, beugt Rückenschmerzen und Erkrankungen vor und baut Stress ab.
Überlegen Sie noch oder machen auch Sie Ihr eigenes Rad gerade fahrtüchtig?
Hintergrundinformation
AGFK-BW e. V.
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) ist ein Netzwerk von zurzeit 76 Städten, Landkreisen und Gemeinden. Unterstützt und gefördert vom Land, wollen die Kommunen das Radfahren als selbstverständliche, umweltfreundliche und günstige Art der Fortbewegung fördern, mehr Menschen sicher aufs Rad bringen und ihnen die Freude am Radfahren vermitteln. Die Förderung des Fußverkehrs wurde Ende 2018 in die Vereinssatzung integriert und wird in Zukunft eine größere Rolle spielen.
Radelnde Mitarbeiter
Radelnde Mitarbeiter ist eine Marke der PUROBike GmbH aus Münster. Radelnde Mitarbeiter ermöglicht Unternehmen, das Dienstrad Konzept für Ihre Mitarbeiter Deutschlandweit anzubieten.
Kontakt:
Pressebüro
Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V.
c/o tippingpoints GmbH
Telefon (0228) 985 85-14
Telefax (0228) 985 85-50
presse@agfk-bw.de
www.agfk-bw.de





