Der Gemeinderat und der Oberbürgermeister sind die Verwaltungsorgane der Stadt. In Böblingen besteht der Gemeinderat aus 33 ehrenamtlichen Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Der Gemeinderat entscheidet alle Gemeindeangelegenheiten, soweit die Entscheidung nicht einem beschließendem Ausschuß oder dem Oberbürgermeister zusteht.
Die Wahl der Stadträte findet alle 5 Jahre statt. Wählen dürfen alle wahlberechtigten in Böblingen wohnenden Bürger. Die letzte Wahl zum Gemeinderat fand am 26.05.2019 statt. Auf den folgenden Seiten geben wir einen Überblick über die Zusammensetzung des aktuellen Gemeinderats, stellen die Stadträte im Einzelnen vor und informieren über das zusätzliche Engagement in den vielen Ausschüssen und Beiräten.
Aufgrund der Sanierung des Neuen Rathauses finden ab sofort (16.09.2019) folgende Sitzungen des Gemeinderats der Stadt Böblingen in den Sitzungsräumen des Landratsamts Böblingen, Parkstraße 16 in 71034 Böblingen, statt: - Verwaltungs- und Kulturausschuss - Ausschuss für Technik, Umwelt und Straßenverkehr - Werksausschuss - Finanzausschuss - Gemeinderatssitzungen Bitte beachten Sie für weitere Informationen die veröffentlichten Tagesordnungen der Sitzungen.
Der Geschäftskreis des Verwaltungs- und Kulturausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: Allgemeine Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten und Angelegenheiten der Familien- und Gleichstellungsbeauftragten, Angelegenheiten des Rechts- und Pressewesens, Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Feuerlöschwesen und Zivilschutz, Friedhofsangelegenheiten, Soziale Angelegenheiten einschließlich Kinder- und Jugendhilfe, Kulturelle Angelegenheiten, Schul- und Sportangelegenheiten, Fremdenverkehrswesen, Wohnungswesen.
Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
OB Dr. BELZ, Stefan
EBM HEIZMANN, Tobias
Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
Bündnis 90/Die Grünen
SANMAZ, Tülay FROESE, Kerstin
BEHM, Hannah HELMS, Markus
CDU
WOLF, Frank SCHÜHLE, Hans-Dieter
PANSE, Pascal Dr. BREITFELD, Thorsten
Freie Wähler Böblingen
SEIDENSPINNER, Gudrun STAUSS, Ingrid
DINKELAKER, Janina BRODBECK, Gerd
SPD+LINKE
LIEBSCHER, Kirsten BÖHLER, Manuel REISCH, Jochen
BÖHLER, Manuel RINGWALD, Gottfried FEINE, Gerlinde
FDP
PELTONEN, Johannes
Dr. TEUFEL, Manfred
Bürger für Böblingen
Dr. BRAUMANN, Willi-Reinhart
KOPP, Wolfgang
Ausschuss für Technik Umwelt und Straßenverkehr / Werksausschuss
Der Geschäftskreis des Ausschusses für Technik, Umwelt und Straßenverkehr umfasst folgende Aufgabengebiete: Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung); Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen; Angelegenheiten des Baurechts- und der Bauverwaltung (ohne das Wohnungswesen); Straßenverkehrsangelegenheiten, Straßenreinigung, Abfallentsorgung, Fuhrpark, Umwelt-, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung. Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Straßenverkehr entscheidet in allen baurechtlichen Angelegenheiten, bei denen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches das Einvernehmen der Gemeinde gegenüber der Baurechtsbehörde zu erklären ist, soweit nicht die Zuständigkeit auf den Oberbürgermeister übertragen ist.
Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
OB Dr. BELZ, Stefan
BM’in KRAAYVANGER, Christine
Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
Bündnis 90/Die Grünen
BAUER, Dorothea HELMS, Markus GÖHNER, Tim
SANMAZ, Tülay FROESE, Kerstin MARESCH, Claudia
CDU
Dr. BREITFELD, Thorsten PANSE, Pascal SCHLIEK, Frank
RÖDING, Ingo WOLF, Frank HEILING, Thomas
Freie Wähler Böblingen
DINKELAKER, Janina BRODBECK, Gerd SKLARSKI, Ralf
SEIDENSPINNER, Gudrun BAMBERGER, Arthur WENGENROTH, Daniel
SPD+LINKE
RINGWALD, Gottfried FEINE, Gerlinde
BÖHLER, Manuel REISCH, Jochen
FDP
Dr. GURGEL, Detlef
PELTONEN, Johannes
Bürger für Böblingen
KOPP, Wolfgang
HOWE, Manfred (AFD)
Finanzausschuss / Umlegungsausschuss
Rechnungsprüfung, Finanz- und Haushaltswirtschaft, Verwaltung der Liegenschaften, Wohnungsbauförderung und öffentlicher Personennahverkehr sowie Durchführung von Umlegungen nach § 45 ff Baugesetzbuch. Entscheidungen über Grenzregelungen gemäß § 80 Baugesetzbuch.