Benutzung des Stadtarchivs

Anfragen

In den vielfältigen Quellen des Stadtarchivs lassen sich Fragestellungen rund um die mehr als tausendjährige Geschichte von Böblingen und von Dagersheim bearbeiten. Für Menschen, die sich privat oder wissenschaftlich mit Stadtgeschichte, Heimatforschung und Genealogie auseinandersetzen sind verschiedenartige Quellen zur Entwicklung von Böblingen und seinen Stadtteilen verfügbar.
 
Zögern Sie nicht, das Stadtarchiv zu kontaktieren! Wir bitten Sie, ihr Anliegen schriftlich an das Stadtarchiv stadtarchiv@boeblingen.de zu richten.

Dagersheimer Bestände
Ein altes ‚Zubringens-Inventurbuch‘ aus dem 18. und 19. Jahrhundert, worin Vermögen beschrieben wurden, um Erbschaftsstreitigkeiten zu vermeiden. Besonders auffällig sind die schönen zeitgenössischen Buntpapiereinbände auf einigen Buchdeckeln.

Kosten

Anfragen sind gebührenfrei. Ebenso ist auch die Benutzung des Stadtarchivs für wissenschaftliche und heimatkundliche Zwecke gebührenfrei, eine einfache Beratung ebenso.
 
Beauftragen Sie uns mit der Erstellung von Kopien – etwa aus den Personenstandsbüchern – können Sie die Kosten hierfür aus der aktuellen Gebührenordnung entnehmen. Die Gebührenordnung ist hier in der Verwaltungsgebührensatzung (61,7 KiB) der Stadt Böblingen hinterlegt (insbesondere Anlage 12: Stadtarchivgebühren).

Es kann für Sie eine persönliche Einsichtnahme oder eine Beauftragung zur Recherche nötig werden, wenn die gewünschte Leistung der ArchivmitarbeiterInnen einen gewissen Rahmen überschreitet: Kostenfrei sind einfache schriftliche oder einfache elektronische Auskünfte und die Bereitstellung von Informationen in einen geringen Umfang.

RECHERCHE VOR ORT

Wenn Sie Archivbestände selbst sichten möchten, dürfen Sie das grundsätzlich sehr gerne tun. Vereinbaren Sie bitte hierfür mit der Stadtarchivarin einen festen Termin zu den Öffnungszeiten des Rathauses. Hierzu ist das Arbeitsthema abzusprechen, um Ihnen entsprechende Bestände zur Recherche vorlegen zu können.
 
Über die konkrete Nutzungserlaubnis der Archivalien entscheidet die Stadtarchivarin auf Grundlage des Landesarchivgesetzes des Landes Baden-Württemberg sowie der Archivordnung der Stadt Böblingen (46 KiB).
Eine Benutzung kann beispielsweise dann versagt werden, wenn – Stichwort Datenschutz – Schutzfristen noch nicht abgelaufen sind, das Wohl Dritter oder der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet wären oder ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstünde.

ERFOLGREICH RECHERCHIERT

Sie haben eine Publikation mit Quellen des Stadtarchivs veröffentlicht? Das freut uns sehr – bitte sehen Sie ein Belegexemplar für die Archivbibliothek vor.

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