Allgemeines und Voraussetzungen

Wir heißen Sie als Neubürgerin und Neubürger in Böblingen herzlich willkommen und hoffen, dass Sie sich bei uns wohlfühlen.
Gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Die Stadt Böblingen gewährt Ihnen aber vier Wochen vom Tag des Einzuges in die neue Wohnung.
Bitte kommen Sie persönlich zum Bürgeramt.

Auf dem Personalausweis wird die Anschrift geändert, im Reisepass wird der Wohnort geändert.

Ferner haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, Presse, Rundfunk, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, Adressbuchverlagen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen (sog. Übermittlungssperre). Wenn Sie Ihr Widerspruchsrecht wahrnehmen, werden Ihre Daten nicht weitergegeben.

Bitte vergessen Sie nicht, dass auch ein Nebenwohnsitz in Böblingen (Zweitwohnsitz) angemeldet werden muss, wenn Sie sich länger als 6 Monate an diesem Wohnsitz aufhalten werden.

Was benötigen Sie? (Für alle Personen die angemeldet werden sollen)

Wo können Sie dies erledigen?
Im Bürgeramt Böblingen oder beim Bezirksamt in Dagersheim oder online.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab sofort eine elektronische Wohnsitzanmeldung zur Verfügung steht!
Diese neue Möglichkeit ermöglicht es Ihnen, Ihren Wohnsitz bequem von zu Hause aus anzumelden, ohne persönlich im Bürgeramt erscheinen zu müssen.

Vorteile der elektronischen Wohnsitzanmeldung:

- Zeitersparnis: Keine langen Wartezeiten im Bürgerbüro.
- Bequemlichkeit: Melden Sie Ihren Wohnsitz jederzeit und überall an.
- Einfache Handhabung: Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet.

Voraussetzungen zur elektronischen Wohnsitzanmeldung

Um die elektronische Wohnsitzanmeldung zu nutzen, besuchen Sie bitte diese Webseite (mehr Informationen zur BUND ID finden Sie in diesem Video oder den FAQs)

Einen neuen Wohnsitz anmelden - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal (gemeinsamonline.de)