Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Bundesgebiet beziehen.
Wenn Sie nur eine einzige Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere Wohnung im Inland beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.
Bei Aufgabe einer Nebenwohnung, können Sie diese entweder an Ihrem Hauptwohnsitz oder bei der Gemeinde/Stadt des Nebenwohnsitzes abmelden.
Was benötigen Sie? (Für alle Personen die abgemeldet werden sollen)
- Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier.
Wo können Sie dies erledigen?
Sie können die Abmeldung ins Ausland
online (über service-bw mit der BUND-ID und ohne persönliches Erscheinen)
oder
im Bürgeramt Böblingen oder beim Bezirksamt in Dagersheim durchführen