Informationen zum Personalausweis
Allgemeines und Voraussetzungen
Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Es besteht jedoch keine Pflicht den Personalausweis ständig mit sich zu führen.
Der neue Personalausweis hat Scheckkartenformat. Er kann genauso wie bisher verwendet werden. Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke abgelegt (Biometriefunktion). Das Lichtbild und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen zugänglich.
Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
·den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) beziehungsweise Online-Ausweisfunktion und
·die Unterschrifts-/Signaturfunktion
Die eID-Funktion ist in Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich immer eingeschaltet.
Ausländische Ausweisdokumente
Für die Ausstellung ausländischer Ausweisdokumente sind die jeweiligen Auslandsvertretungen (Botschaften bzw. Konsulate) zuständig
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
Die Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, wenn sie nicht durch unzutreffende Eintragungen ungültig werden.
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig
Die Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, wenn sie nicht durch unzutreffende Eintragungen ungültig werden.
Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Personalausweis unter anderem ungültig, wenn
- er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt oder
- er verändert worden ist oder Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe)
Tipp: Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweisdokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde beantragen.
Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
Bei Alleinerziehenden benötigen wir eine Negativbescheinigung vom Landratsamt Böblingen. Ist die Ehe geschieden, benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluss, besteht eine Betreuung, brauchen Sie die Bestellungsurkunde. Beide Urkunden stellt das Amtsgericht aus.
Seit dem 2. August 2021 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken verpflichtend. Sie werden auf dem Ausweis-Chip gespeichert. Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Sie erhalten als antragstellende Person einen "PIN-Brief", der eine fünfstellige "Transport-PIN" für die Nutzung der eID-Funktion enthält.
Den Personalausweisantrag fertigen wir in Ihrem Beisein an.
Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich. Änderungen sind nur beim Wohnort und der Straße möglich. Ändert sich z. B. der Familienname durch Eheschließung, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.personalausweisportal.de
Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber jederzeit möglich.
Durch die Angabe einer E-Mail bei der Beantragung erhalten Sie eine Benachrichtigung nach Eingang des Personalausweises.
Wie lange es dauert, bis Sie Ihren neuen Ausweis erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit ca. vier Wochen Bearbeitungsdauer rechnen - in der Ferienzeit kann es u. U. auch länger dauern.
Abholung Ihres Reisepasses oder Ihres Personalausweises
Haben Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragt?
Hier können Sie online eine Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen.
Auskunftsservice Ausweise
Einreisebestimmungen
Für den Fall, dass Sie eine Frage zu den Einreisebestimmungen eines bestimmten Landes haben, können Sie sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes darüber informieren.
Was benötigen Sie?
- bisheriger Personalausweis
- Reisepass oder Kinderreisepass
- bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, sofern der Personalausweis nach Eheschließung wegen Namensänderung neu beantragt wird
- Bei Einbürgerungen: Einbürgerungsurkunde und übersetzte Geburtsurkunde
- Aktuelles digitales Lichtbild als QR-Code von einem zertifizierten Foto-Dienstleister*in (nicht älter als 6 Monate)
- Bei unter 16-Jährigen (die persönliche Vorsprache des Kindes ist grundsätzlich erforderlich): Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten (bitte nutzen Sie hierzu folgendes Formular (PDF|92 KB)), mindestens ein Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen. Ggf. Zustimmungserklärung und Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils, eventuell Sorgerechtsnachweis.
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung dürfen ab 1. Mai 2025 Personalausweise, Reisepässe, eID-Karten, Reiseausweise und elektronische Aufenthaltstitel nur noch mit digital erstellten Lichtbildern beantragt werden. Klassische Passfotos auf Papier werden dann nicht mehr akzeptiert und können nicht mehr verarbeitet werden. Hintergrund dieser Änderung ist die zunehmende Gefahr durch sogenannte „Morphing“-Techniken. Dabei werden mehrere Gesichtsbilder digital zu einem einzigen verschmolzen – das resultierende Bild enthält Merkmale mehrerer Personen. Solche manipulierten Lichtbilder können zur Täuschung bei der Ausweisbeantragung genutzt werden. Die neuen Vorgaben sollen Manipulationen dieser Art künftig verhindern.
Lichtbilder von privaten Foto-Dienstleister*innen
Ab 1. Mai 2025 dürfen Lichtbilder nur noch von zertifizierten Foto-Dienstleister*innen erstellt werden. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind nicht mehr erlaubt. Die Lichtbilder werden verschlüsselt über das E-Passfoto-System an die Behörden übermittelt. Ein QR-Code ermöglicht die direkte und sichere Weiterleitung. Fotos auf Papier sind dann nicht mehr zulässig. Über die Internetseite alfo-passbild.com können Nutzer*innen deutschlandweit nach Fotografinnen und Fotografen in ihrer Nähe suchen.
Lichtbilder im Bürgeramt und Ausländeramt
Im Bürgeramt und Ausländeramt der Stadt Böblingen sind Lichtbild-Erfassungssysteme der Bundesdruckerei aufgestellt. Hier ist es möglich, Lichtbilder direkt vor Ort zu machen. Bei Kleinkindern ist die Aufnahme mit dem Point-ID-Aufnahmesystemen schwierig, da Babys und Kleinkindern den Anweisungen schwer folgen können. Wir empfehlen sich an ein Fotofachgeschäft zu wenden. Die Aufnahme der Lichtbilder ist gebührenpflichtig. Für jedes erstellte Lichtbild wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro fällig.
Für Führerscheinanträge bleibt weiterhin die Vorlage von Lichtbildern in Papierform erforderlich.
Vom Bundesministerium des Innern und für Heimat wurde eine Informationsplattform mit FAQs zur Verfügung gestellt
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/2_biometrie_faq/biometrie-liste.html
Wo können Sie dies erledigen?
Im Bürgeramt Böblingen oder beim Bezirksamt in Dagersheim.
Gebühren
- Personalausweis ab 24 Jahren: 37,00 Euro
- Bei Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
Änderungen / Verlust des Personalausweises
Änderungen
Im Personalausweis kann nur die Anschrift bei Wohnortwechsel geändert werden.
Bei Änderungen der Personaldaten (z.B. Namensänderung durch Heirat) muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Bei Verlust eines Personalausweises muss bei der Personalausweisbehörde eine Verlustanzeige gemacht werden und mit Vorlage eines Reisepasses oder einer Geburtsurkunde ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Bei Diebstahl muss bei der Polizei eine Anzeige gemacht werden und mit Vorlage dieser Diebstahlsanzeige, eines Reisepasses oder einer Geburtsurkunde bei der Personalausweisbehörde ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Wichtige Informationen zum Verlust bzw. Wiederauffinden eines Ausweisdokumentes
Wird vom Inhaber der Verlust oder Diebstahl eines Ausweisdokumentes an die Pass- und Ausweisbehörde gemeldet, wird eine Verlustmeldung an die Polizei veranlasst, damit das verlorene Dokument in der INTERPOL-Datenbank (Sachfahndungsdateien) aufgenommen wird. Ein Grenzübertritt mit diesem Dokument ist dann nicht mehr möglich.
Sollte das Dokument wieder aufgefunden werden, ist dies unverzüglich an die Pass-und Ausweisbehörde zu melden. Auch bei Personenkontrollen durch die Polizei kann ein als verloren gemeldetes Dokument sichergestellt werden oder es wird als Fundsache an die Pass-und Ausweisbehörde übermittelt. Sobald die Pass-und Ausweisbehörde das Wiederauffinden mitgeteilt bekommt, wird an die Polizei die Löschung des Dokumentes in der INTERPOL-Datenbank veranlasst.
Wir weisen darauf hin, dass das Dokument trotz Meldung des Wiederauffindens an die INTERPOL-Datenbank, immer noch zur Fahndung ausgeschrieben sein kann. Mit einer sofortigen weltweiten Löschung der Seriennummer in den Sachfahndungsdateien kann nicht gerechnet werden.
Weitere gebührenfreie Leistungen
- Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN bei der Ausgabe oder Einschaltung der Online-Ausweisfunktion bei Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der persönlichen PIN
- Ändern der PIN im Bürgeramt bzw. im Bezirksamt Dagersheim (z.B. PIN vergessen)
- Ändern der Anschrift bei Umzügen
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
Vorläufiger Personalausweis
Allgemeines und Voraussetzungen
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen. Beispielsweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen.
Der vorläufige Personalausweis ist nur drei Monate gültig.
Gleichzeitig sollten Sie den "normalen" Personalausweis beantragen und benötigen dann auch alle unter "Personalausweis" erforderlichen Unterlagen.
Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen.
Einreisebestimmungen
Für den Fall, dass Sie eine Frage zu den Einreisebestimmungen eines bestimmten Landes haben, können Sie sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes darüber informieren.
Was benötigen Sie?
- bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass).
- bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde
- Aktuelles digitales Lichtbild als QR-Code von einem zertifizierten Foto-Dienstleister*in (nicht älter als 6 Monate).
- Formular Einverständniserklärung (PDF|92 KB)
- Bitte beachten Sie dazu die Foto-Mustertafeln
- Alle unter "Personalausweis" aufgeführten Unterlagen (für die gleichzeitige Beantragung des "normalen" Personalausweises)
Gebühren
10,00 Euro
