Informationen zum Reisepass
Allgemeines und Voraussetzungen
Alle Deutschen, die in Böblingen ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass erhalten. Bis zum 18. Lebensjahr benötigen wir eine Einverständniserklärung beider Eltern. Ist die Ehe geschieden, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Negativbescheinigung des Jugendamtes. Ist ein Elternteil verstorben, bitten wir Sie, die Sterbeurkunde mitzubringen.
Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Ausnahmen sind Kinder unter 10 Jahren. Hier ist keine Unterschrift erforderlich. Das Kind muss aber ab einem Alter von sechs Jahren Fingerabdrücke abgeben und somit bei der Beantragung anwesend sein.
Den Reisepassantrag fertigen wir in Ihrem Beisein an.
Auch Kinder müssen bei der Beantragung anwesend sein, da die Identität des Lichtbildes überprüft werden muss.
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig; für Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur sechs Jahre gültig, da man davon ausgeht, dass man bis zu diesem Alter sein Aussehen stärker verändert.
Eine Verlängerung des Reisespasses ist nicht möglich. Änderungen sind nur beim Wohnort möglich. Ändert sich z.B. der Familienname durch Eheschließung, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Personen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder beantragt haben, sind verpflichtet vor Ort eine Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit abzugeben. Die Angaben sind erforderlich für die Klärung der Frage, ob ein Personalausweis/ Reisepass ausgestellt werden darf.
Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Reisepass erhalten, ist von der Bundesdruckerei in Berlin abhängig. In der Regel können Sie mit ca. vier Wochen Bearbeitungsdauer rechnen - in der Ferienzeit kann es u. U. auch länger dauern. Wir benachrichtigen Sie, sobald der Reisepass bei uns vorliegt.
Mehr Informationen zu den Reisepässen finden Sie auf dem BMI-Internetauftritt.
- 48- Seiten Pass: Dieser Pass enthält im Vergleich zum herkömmlichen EU- Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge. Daher ist er besonders für Geschäftsleute und Vielreisende von Interesse.
- Expresspass: Es besteht im Bürgeramt Böblingen die Möglichkeit einen Expresspass zu bestellen. Die Fertigstellung und Anlieferung beim Bürgeramt erfolgt innerhalb von drei- bis fünf Werktagen. Der Expresspass ist mit 32 oder 48 Seiten erhältlich und vor allem für Bürger interessant, die sehr kurzfristig einen Reisepass benötigen.
Sie können auch eine Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung beauftragen; verwenden Sie dafür bitte die Abholbenachrichtigung.
Einreisebestimmungen
Für den Fall, dass Sie eine Frage zu den Einreisebestimmungen eines bestimmten Landes haben, können Sie sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes darüber informieren.
Was benötigen Sie?
- bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)
- bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde
- Aktuelles digitales Lichtbild als QR-Code von einem zertifizierten Foto-Dienstleister*in (nicht älter als 6 Monate)
- bei Kindern die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen wir die Unterschriften von beiden Elternteile, sowie die Ausweise/Pässe (bitte nutzen Sie hierzu folgendes Formular (PDF|92 KB)). Bei der Antragsstellung sowie bei der Abholung des Reisepasses muss bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung dürfen ab 1. Mai 2025 Personalausweise, Reisepässe, eID-Karten, Reiseausweise und elektronische Aufenthaltstitel nur noch mit digital erstellten Lichtbildern beantragt werden. Klassische Passfotos auf Papier werden dann nicht mehr akzeptiert und können nicht mehr verarbeitet werden. Hintergrund dieser Änderung ist die zunehmende Gefahr durch sogenannte „Morphing“-Techniken. Dabei werden mehrere Gesichtsbilder digital zu einem einzigen verschmolzen – das resultierende Bild enthält Merkmale mehrerer Personen. Solche manipulierten Lichtbilder können zur Täuschung bei der Ausweisbeantragung genutzt werden. Die neuen Vorgaben sollen Manipulationen dieser Art künftig verhindern.
Lichtbilder von privaten Foto-Dienstleister*innen
Ab 1. Mai 2025 dürfen Lichtbilder nur noch von zertifizierten Foto-Dienstleister*innen erstellt werden. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind nicht mehr erlaubt. Die Lichtbilder werden verschlüsselt über das E-Passfoto-System an die Behörden übermittelt. Ein QR-Code ermöglicht die direkte und sichere Weiterleitung. Fotos auf Papier sind dann nicht mehr zulässig. Über die Internetseite alfo-passbild.com können Nutzer*innen deutschlandweit nach Fotografinnen und Fotografen in ihrer Nähe suchen.
Lichtbilder im Bürgeramt und Ausländeramt
Im Bürgeramt und Ausländeramt der Stadt Böblingen sind Lichtbild-Erfassungssysteme der Bundesdruckerei aufgestellt. Hier ist es möglich, Lichtbilder direkt vor Ort zu machen. Bei Kleinkindern ist die Aufnahme mit dem Point-ID-Aufnahmesystemen schwierig, da Babys und Kleinkindern den Anweisungen schwer folgen können. Wir empfehlen sich an ein Fotofachgeschäft zu wenden. Die Aufnahme der Lichtbilder ist gebührenpflichtig. Für jedes erstellte Lichtbild wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro fällig.
Für Führerscheinanträge bleibt weiterhin die Vorlage von Lichtbildern in Papierform erforderlich.
Vom Bundesministerium des Innern und für Heimat wurde eine Informationsplattform mit FAQs zur Verfügung gestellt
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/2_biometrie_faq/biometrie-liste.html
Gebühren
- Reisepass ab 24 Jahre 70,-- Euro
- Personen bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro
- 48- Seiten Reisepass über 24 Jahre 92,-- Euro
- 48- Seiten Reisepass unter 24 Jahre 59,50 Euro
- Expresspass über 24 Jahre (32 Seiten) 102,-- Euro
- Expresspass unter 24 Jahre ( 32 Seiten) 69,50 Euro
- Expresspass über 24 Jahre ( 48 Seiten) 124,-- Euro
- Expresspass unter 24 Jahre (48 Seiten) 91,50 Euro
Reisepassausstellung - Produktionszeiten
Wer aktuell eine Reise plant, sollte den Reisepass möglichst früh bestellen. Aufgrund hoher Bestellzahlen kommt es bei der Bundesdruckerei als Pass- und Ausweishersteller zu Verzögerungen in der Produktionsdauer.
Die momentane Lieferzeit beträgt ca. vier Wochen. Expressbestellungen werden weiterhin zeitgerecht in vier Werktagen geliefert.
Auf die Produktionszeiten der Bundesdruckerei hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss
vorläufiger Reisepass
Online-Formular
Allgemeines und Voraussetzungen
Einen vorläufigen Reisepass erhalten Sie in Ausnahmefällen, beispielweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihre alten Ausweisdokumente aber abgelaufen sind.
Alle Deutschen, die in Böblingen ihren Hauptwohnsitz haben, können einen vorläufigen Reisepass beantragen, der ein Jahr gültig ist. Sind Sie minderjährig, benötigen Sie die Unterschrift beider Eltern.
Gleichzeitig sollten Sie den regulären Reisepass beantragen und benötigen dann auch alle unter "Reisepass" aufgeführten Unterlagen.
Personen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder beantragt haben, sind verpflichtet unten angehängtes Beiblatt auszufüllen. Die Angaben sind erforderlich für die Klärung der Frage, ob ein Personalausweis/ Reisepass ausgestellt werden darf.
Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Auch Kinder müssen bei der Beantragung anwesend sein, damit die Identität des Lichtbildes überprüft werden kann. Ab 10 Jahren muss der Antrag vom Kind unterschrieben werden.
Außerdem benötigen wir bei Kindern unter 18 Jahren die Einverständniserklärung beider Eltern. Zudem muss bei Minderjährigen bei der Antragstellung ein Erziehungsberechtiger anwesend sein.
Mehr Informationen zu den Reisepässen finden Sie auf dem BMI-Internetauftritt.
Einreisebestimmungen
Für den Fall, dass Sie eine Frage zu den Einreisebestimmungen eines bestimmten Landes haben, können Sie sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes darüber informieren.
Was benötigen Sie?
- bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass); wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie keinen Kinderreisepass oder Personalausweis besitzen, bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit
- bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde
- bei Kindern die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen wir die Unterschriften von beiden Elternteile, sowie die Ausweise/Pässe (bitte nutzen Sie hierzu folgendes Formular (PDF|92 KB)). Bei der Antragsstellung sowie bei der Abholung des Reisepasses muss bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
- Aktuelles digitales Lichtbild als QR-Code von einem zertifizierten Foto-Dienstleister*in (nicht älter als 6 Monate)
Wo können Sie dies erledigen?
Im Bürgeramt Böblingen oder beim Bezirksamt in Dagersheim.
Gebühren
26,-- Euro