Online-Formular

Antragsformular für die persönliche Beantragung im Bürgeramt

Allgemeines und Voraussetzungen

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei der zuständigen Meldebehörde stellen.

Einfaches Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr beim Bürgeramt (persönlich) oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen können.
Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragssteller, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.

Was benötigen Sie?

  • Persönliches Erscheinen mit Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Antrag zur Vorlage bei einer Behörde: Schreiben der anfordernden Stelle, mit Adresse, Aktenzeichen und Ansprechpartner bei der Behörde
  • 13,00 Euro Gebühr
  • Vollendung des 14. Lebensjahres, bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antragsteller gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen.


Für die elektronische Antragstellung direkt über die Homepage des Bundesamts für Justiz benötigen Sie entweder eine neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

Erweitertes Führungszeugnis:

Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie beim Bürgeramt (persönlich) oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Es müssen bestimmte gesetzliche Bestimmungen vorliegen, damit ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG beantragt werden kann:

  • Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch
  • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Was benötigen Sie?

  • Persönliches Erscheinen mit Personalausweis oder Reisepass
  • Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
  • 13,00 Euro Gebühr

Da es sich um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich leider nicht vertreten lassen. Sollte der Antrag schriftlich gestellt werden, muss daher die Unterschrift beglaubigt sein (von der Gemeindeverwaltung oder einem Notar).
Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.