Neues Rathaus: „Toilette für alle“ hat Fachprüfung bestanden

Barrieren abbauen und Teilhabe im Alltag ermöglichen: Im Neuen Rathaus Böblingen steht seit der Wiedereröffnung 2023 eine „Toilette für alle“ zur Verfügung. Sie ergänzt die umfassenden Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Gebäude – darunter eine selbsttätig öffnende Eingangstür, taktile Leitsysteme sowie Aufzüge in alle Ebenen.

„Barrierefreiheit zeigt sich oft in den Details, die Selbstbestimmung erst praktisch möglich machen“, sagt Nora Marr, Behindertenbeauftragte der Stadt Böblingen. „Umso wichtiger ist es, dass Angebote nicht nur vorhanden sind, sondern auch aus Sicht der Nutzer*innen gut funktionieren. Die fachliche Rückmeldung des Landesverbands ist dafür ein wertvoller Qualitätsbaustein.“
 
Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg hat nun die „Toilette für alle“ bei einem Vor‑Ort‑Termin kennengelernt, fachlich geprüft und für die Nutzung freigegeben. Damit wird das Angebot zusätzlich sichtbar als das, was es im Alltag ist: eine konkrete Unterstützung für Menschen, die zum Wechseln von Inkontinenzhilfen auf geeignete, diskrete und sichere Bedingungen angewiesen sind.
 
Beate Gärtner vom Landesverband betont: „Es ist ein starkes Zeichen für Inklusion, wenn die Stadtverwaltung mit gutem Beispiel vorangeht und bei eigenen Bauprojekten ganz selbstverständlich auch die Belange von Menschen berücksichtigt, die inkontinent sind und einen Ort zum Wechseln von Inkontinenzhilfen brauchen.“

Standort und Ausstattung

Die „Toilette für alle“ befindet sich im Untergeschoss des Neuen Rathauses (Eingang Marktstraße), Raum B.U2.60, und ist über einen Aufzug erreichbar. Die rund neun Quadratmeter große Rollstuhl‑Toilette ist zusätzlich ausgestattet mit:
 
einer höhenverstellbaren Wandklappliege für Erwachsene (mit abklappbarem Seitengitter)einem Deckenlifter (Hebetuch vorhanden)einem luftdichten Windeleimereiner barrierefreien Dusche (Duschhocker vorhanden).
 
Die Toilette ist während der Öffnungszeiten des Rathauses zugänglich. Ein zusätzlicher Schlüssel ist nicht erforderlich.

Quelle: Beate Gärtner, Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg

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