Mietspiegel

Wie hoch darf die Miete für meine Wohnung sein? Bei der Beantwortung dieser Frage hilft Ihnen der fortgeschriebene Mietspiegel für Böblingen und Sindelfingen 2026. Hier finden Sie Informationen zum Mietspiegel in Böblingen.

Die Städte Sindelfingen und Böblingen stellen ihren Bürgerinnen und Bürgern einen gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Verfügung.

Der qualifizierte Mietspiegel 2026 ist eine Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2024 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Fortschreibung wurde auf Grundlage der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex vorgenommen und vom Arbeitskreis Mietspiegel einstimmig beschlossen. Der Mietspiegel ist ab 1. August 2026 gültig und wird nach zwei Jahren wieder neu erstellt.

Der qualifizierte Mietspiegel 2026 gibt eine Übersicht über die in Böblingen üblicherweise zu zahlenden Mieten für nicht preisgebundene Wohnungen in Abhängigkeit von Wohnfläche und Baujahr sowie Zu- und Abschlägen für Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Diese „ortsübliche Vergleichsmiete“ ist die Nettokaltmiete für die Überlassung der leeren Wohnräume ohne Betriebskosten.

Der Mietspiegel ist anwendbar auf Mietwohnungen und vermietete Wohnhäuser im Wohnflächenbereich zwischen 30 m² und 140 m². Er ist nicht anwendbar auf preisgebundene Wohnungen (sogenannte Sozialwohnungen), überwiegend gewerblich genutzten Wohnraum, Wohnraum in Wohnheimen, sozialen Einrichtungen oder Obdachlosenunterkünften sowie möblierten Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist.

Weitere Informationen zur Erstellung und Anwendung des Mietspiegels finden Sie in den Mietspiegelerläuterungen.

In der Infospalte stehen Ihnen der aktuelle Mietspiegel sowie die Mietspiegel der Vorjahre zum Download zur Verfügung.

Einen Online-Rechner zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete finden Sie ebenfalls in der Infospalte.