Mietspiegel

Wie hoch darf die Miete für meine Wohnung sein? Bei der Beantwortung dieser Frage hilft Ihnen der neue Mietspiegel für Böblingen und Sindelfingen 2022.
 
Die Städte Sindelfingen und Böblingen stellen einen fortgeschriebenen gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Verfügung.
 
Der qualifizierte Mietspiegel 2022 ist eine Fortschreibung des Mietspiegels 2020 auf Basis des deutschen Verbraucherpreisindexes. Die aktuelle Fortschreibung wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt und von den Gemeinderäten der Städte Sindelfingen und Böblingen anerkannt. Er ist ab August 2022 gültig und wird nach zwei Jahren neu erstellt.

Der qualifizierte Mietspiegel 2022 ist eine Übersicht über die in Sindelfingen üblicherweise zu zahlenden Mieten für nicht preisgebundene Wohnungen in Abhängigkeit von Wohnfläche und Baujahr, sowie Zu- und Abschlägen für die Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Diese "ortsübliche Vergleichsmiete" ist die Nettokaltmiete für die Überlassung der leeren Wohnräume ohne Betriebskosten.

Der Mietspiegel ist anwendbar auf Mietwohnungen und vermietete Wohnhäuser im Wohnflächenbereich zwischen 35 m² und 130 m². Er ist nicht anwendbar auf preisgebundene Wohnungen (sogenannte Sozialwohnungen), überwiegend gewerblich genutzten Wohnraum, Wohnraum in Wohnheimen, sozialen Einrichtungen oder Obdachlosenunterkünften, sowie möblierten Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist.

Weitere Informationen zur Erstellung und Anwendung des Mietspiegels finden Sie in den Mietspiegelerläuterungen.


Mietspiegel aus früheren Jahren und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Wohnungswesen.

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