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Stadtverwaltung am 5. Juni geschlossen

Im Rahmen einer verwaltungsinternen Dienstvereinbarung wurden Schließzeiten organisatorisch festgelegt. Dies betrifft 2026 auch den Brückentag nach Fronleichnam. Folgende Verwaltungsgebäude bleiben daher am Freitag, 5. Juni 2026, geschlossen:

  • Altes und Neues Rathaus (Marktplatz 16) mit Bürgerbüro und angrenzenden (Verwaltungs-)Stellen
  • Forum 1 (Bahnhofspassage 2)
  • Tetragon (Konrad-Zuse-Straße 90)
  • Bezirksamt Dagersheim (Albert-Schweitzer-Straße 2)
  • Stadtbibliothek: Hauptstelle „Im Höfle“ (Pestalozzistraße 4) sowie die Zweigstellen Diezenhalde (Freiburger Allee 44) und Dagersheim / Darmsheim (Kirchgasse 18)
  • Treff am See (Poststraße 38)
  • Familienzentrum (Paul-Gerhardt-Weg 6+8)

Die Schließung betrifft alle Mitarbeitenden dieser Standorte sowie den Publikumsverkehr. Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.

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  • Erleichterungen und Hilfen

Erleichterungen und Hilfen

  • Einkommen-, Lohnsteuer (Menschen mit Behinderungen)
  • Krankenfahrten
  • Krankenversicherung
  • Mobilität für behinderte Menschen
  • Rund ums Wohnen

Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung sind, müssen Sie für Heilbehandlungen oder zu stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Regel Zuzahlungen leisten. Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen.

Sie erhalten in der Regel eine Ermäßigung bei der Zahlung der Kurtaxe von bis zu 50 Prozent. Den Antrag müssen Sie im Kurort stellen.

Schwerbehinderte Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfen, Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche.

Das Steuerrecht trägt dazu bei, Nachteile von Menschen mit Behinderung in finanzieller Hinsicht zu mildern, indem es unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen gewährt.

Sie haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen pro Jahr und auf begleitende Hilfe am Arbeitsplatz. Daneben können Sie die Freistellung von Mehrarbeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen und haben Anspruch auf einen an Ihre Behinderung individuell angepassten Arbeitsplatz.

Entsprechende Merkzeichen berechtigen Menschen mit Behinderungen zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr. Ob ein Eigenanteil erbracht werden muss, ist vom jeweils zuerkannten Merkzeichen abhängig. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis) berechtigt zu einem (blauen) Parkausweis, um auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen. Ein orangefarbenen Parkausweis berechtigt zwar nicht zum Parken auf den Behindertenparkplätzen, bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.

Schwerbehinderten Menschen steht bei einem Wohnungsumbau mit behindertengerechter Ausstattung Unterstützung zu.

Hör- und sprachbehinderte Menschen können im Notfall die Polizei oder andere Hilfs- und Rettungsdienste über den Faxnotruf 110 erreichen.

Vertiefende Informationen

Übersicht über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen

Zugehörige Leistungen

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen
  • Blindenhilfe beantragen
  • Erwerbsminderungsrente beantragen
  • Gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungsbefreiung beantragen
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
  • Hundesteuer - Befreiung beantragen
  • Lohnsteuerermäßigung beantragen
  • Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")
  • Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragen
  • Schwerbehindertenausweis beantragen
  • Wahlschein beantragen
  • Wohnberechtigungsschein beantragen
  • Wohngeld beantragen
  • Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen

Freigabevermerk

19.09.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

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