Gutachterausschuss

Seit der Einführung des Bundesbaugesetzes (BBauG) am 23.06.1960 werden gemäß § 192 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet; sie sollen für Markttransparenz sorgen. Es handelt sich hierbei um ein selbstständiges, unabhängiges Sachverständigengremium.

Der Gutachterausschuss wird nur auf Antrag tätig. Der Antrag auf Erstattung eines Gutachtens bzw. Kurzgutachtens ist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einzureichen. Bei der Erstattung von Gutachten und bei der Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne des § 193 Abs. 3 BauGB wird der Gutachterausschuss in Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig. Besondere Sachverständige kann der Vorsitzende nach Zustimmung des Antragsstellers zuziehen.

Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte setzt sich der Gutachterausschuss aus dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Gutachtern zusammen; hierbei muss einer der Gutachter ein Vertreter der örtlich zuständigen Finanzverwaltung sein.

Die Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bestehen aus:

  • Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung
  • Ableitung und Fortschreibung der zur Wertermittlung erforderlichen Daten
  • Vorbereitung der Wertermittlung für Gutachten und Bodenrichtwerte
  • Ausfertigen von Verkehrswertgutachten
  • Anfertigen der Bodenrichtwertkarte und deren Veröffentlichung
  • mit Erstellung des Grundstücksmarktberichtes
  • Erteilen von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und den Bodenrichtwerten

Hier finden Sie die Mitglieder des Gutachterausschusses (77,2 KiB) sowie die Gebührensatzung für die Tätigkeit  des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (236,8 KiB).

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwertkarte ist ab sofort im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) zur Einsicht bereitgestellt.
 
BORIS-BW:                      www.gutachterausschuesse-bw.de
                                           www.zgg-bw.de/BORIS-BW/
                                        „ Bodenrichtwerte Grundsteuer B“

Bodenrichtwerte für die Grundsteuer

Die Geschäftsstelle des Böblinger Gutachterausschusses informiert: Die Ermittlung der Grundsteuer hat sich geändert. Ab voraussichtlich 2025 wird die Erhebung nach dem neuen Modell erfolgen. Die Gutachterausschüsse und die Finanzbehörden schaffen zurzeit hierfür die notwendigen Voraussetzungen.

Bewertungsformel

Grundstücksfläche x Bodenrichtwert des Richtwertgrundstücks der Bodenrichtwertzone = Grundsteuerwert Grundsteuer x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Ermittlung von Verkehrswerten und Berechnung der Grundsteuer

Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden: die Anwendung der Bodenrichtwerte bei der (1) Ermittlung von Verkehrswerten und (2) als Grundlage für die Grundsteuer. Bei der Verkehrswert-Ermittlung (1) werden die Bodenrichtwerte über Umrechnungskoeffizienten und Lageklassenfaktoren grundstücksbezogen bereinigt. Bei der Grundsteuer-Ermittlung (2) ist diese Bereinigung ausgeschlossen und es sind die angegebenen Ausgangswerte zu verwenden. Bei den Bodenrichtwerten darf allgemein die Abweichung innerhalb einer Zone bis zu 30 Prozent betragen. Alle Bodenrichtwert-Zonen in Böblingen und Dagersheim wurden hinsichtlich dieser 30-Prozent-Klausel untersucht.

Grundstücksmarktbericht

Artikel

aus dem Amtsblatt am 24.03.2023

Start für den gemeinsamen Gutachterausschuss Böblingen und Schönbuchgemeinden

Der gemeinsame Gutachterausschuss Böblingen und Schönbuchgemeinden (GAA BB & SBG) nimmt seine Arbeit auf: Nach rund drei Jahren Aufbauarbeit und Koordination fällt dazu am 1. April 2023 der Startschuss.
 
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle zählen die Ermittlung der Bodenrichtwerte, die Ermittlung von weiteren wertrelevanten Daten und die Ausfertigung von Verkehrswertgutachten. Um die Arbeit des Gutachterausschusses transparent zu gestalten wird für alle am Grundstücksmarkt Interessierten der Grundstücksmarktbericht erstellt und veröffentlicht.
 
Im Jahr 2019 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, einen gemeinsamen Gutachterausschuss für Böblingen und die Schönbuchgemeinden zu gründen. Der Tätigkeitsbereich umfasst folgende Städte und Gemeinden: Altdorf, Böblingen, Ehningen, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Schönaich, Steinenbronn, Waldenbuch und Weil im Schönbuch. Im Februar 2021 wurde die von allen beteiligten Kommunen beschlossene öffentlich-rechtliche-Vereinbarung vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt. Die gemeinsame Geschäftsstelle hat ihren Sitz im Baurechts- und Bauverwaltungsamt bei der Stadtverwaltung Böblingen
 
„In den letzten drei Jahren wurde besonders intensiv daran gearbeitet, die technischen, räumlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb des gemeinsamen Gutachterausschuss zu gestalten. Die Geschäftsstelle ist nun in der letzten Projekt-Phase angekommen“ berichtet Petra Killenberger, die Leiterin der Abteilung Gutachterausschuss bei der Stadtverwaltung Böblingen. „Nach dieser intensiven Vorbereitungszeit freuen wir uns, die Arbeit als gemeinsamer Gutachterausschuss für Böblingen und die Schönbuchgemeinden aufzunehmen“.

Bild: Adobe Stock / Vitali Vodolazskyi

Weitere Informationen

Kontakt

Geschäftsstelle Gutachterausschuss
gutachterausschuss@boeblingen.de
 
Tel. Sekretariat Gutachterausschuss (07031) 669 3236