Barrierefreiheitserklärung

Die Stadt Böblingen ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.boeblingen.de und Ihre Subdomains:

wifoe.boeblingen.de
bauernkriegsmuseum.boeblingen.de
staedtischegalerie.boeblingen.de
fleischermuseum.boeblingen.de
museumskonzeption.boeblingen.de
dagersheim.boeblingen.de
umzug.boeblingen.de
stadtmarketing.boeblingen.de
bibliothek.boeblingen.de
sommeramsee.boeblingen.de
museumskonzeption.boeblingen.de
stadtgeschichte.boeblingen.de
pianistenfestival.boeblingen.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Derzeit noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.
Wir haben uns bemüht, die wichtigsten Inhalte der PDF-Dateien in Textformen zusammen zufassen. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.

Inhalte in leichter Sprache und Inhalte in Form von Gebärdesprachenvideos sind vorhanden, Untertitel in Videos werden zur Zeit erarbeitet und nachgereicht.
Das Geoportal der Stadt Böblingen ist aufgrund der Kartendarstellung nicht barrierefrei. Ebenso kann die Barrierefreiheit für Inhalte, auf die das Geoportal verweist, nicht sichergestellt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.07.2020 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt geprüft und aktualisiert am 11.01.2024.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse onlineredaktion@boeblingen.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] nicht barrierefrei zugänglich [ist] [sind], können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
 
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
 
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
 
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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