Formularhilfe beim Amt für Soziales
Das Amt für Soziales bietet Unterstützung beim Ausfüllen von amtlichen Formularen und Anträgen an.
Welche Formulare und Anträge werden gemeinsam ausgefüllt?
Grundsätzlich füllt die Formularhilfe alle Formulare und Anträge mit Ihnen zusammen aus. Darunter fallen beispielsweise folgende Anträge:
- Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zur Pflege
- Anträge bei den Krankenkassen
- Wohngeld
- Kindergeld oder Kinderzuschlag
Die dazugehörigen Nachweise können direkt kopiert und der Antrag ggf. zusammen mit Ihnen weggeschickt werden. Es handelt sich bei der Formularhilfe um eine reine Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen. Ausgeschlossen sind Steuer- und Rechtsberatungen.
Welche Sprachen werden gesprochen?
Die Formularhilfe kann auf Deutsch und Englisch unterstützen. Wenn Sie eine andere Sprache sprechen, bitten wir Sie, eine*n Dolmetscher*in mitzubringen. Es ist ausreichend, wenn der*die Dolmetscherin per Telefon hinzugezogen wird.
Benötige ich einen Termin?
Die Formularhilfe bietet offene Sprechzeiten an, zu denen Sie ohne Termin vorbei kommen können. Bitte planen Sie längere Wartezeiten ein. Offene Sprechzeiten im Tetragon (Konrad-Zuse-Straße 90):
- Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 16.30 Uhr, 2.Stock, Zimmer 2.07
- Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr, 2.Stock, Zimmer 2.03
Andere Zeiten sind von Mittwoch bis Freitag ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit Frau Hummel möglich. Bitte beachten: Es kann zu räumlichen Änderungen aufgrund der Bürosituation kommen. In diesem Fall werden entsprechende Schilder angebracht.
Ansprechpartnerin
Hanne Hummel, Telefon 07031 6 69-2367, E-Mail: formularhilfe@boeblingen.de