Böblinger Bonuspass
Den Böblinger Bonuspass erhalten Einwohner*innen der Stadt Böblingen, die über wenig Einkünfte verfügen. Es gibt einen Bonuspass A für Menschen, die Transferleistungen wie z.B. Wohngeld, Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen. Den Bonuspass B erhalten Menschen mit kleinem Einkommen, die unter einer bestimmten Bruttojahreseinkommensgrenze bleiben.
Wissenswertes zum Bonuspass:
- Familien, Paare und Einzelpersonen profitieren sowohl vom Bonuspass A als auch vom Bonuspass B
- Bei der Einkommensberechnung für den B-Pass werden besondere Lebensumstände berücksichtigt. Hierzu gehören Personen, die alleinerziehend sind, eine Behinderung haben und/oder mit einer Person mit Behinderung im Haushalt leben.
- A-Pass-Inhaber*innen, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen, können diese mit den Bonuspassleistungen vor allem bei Freizeit- und Bildungsangeboten kombinieren. B-Pass-Inhaber*innen erhalten eine Ermäßigung (vhs, Haus der Familie, Musik- und Kunstschule, Treff am See, Familienzentrum Paul-Gerhardt-Weg)
- B-Pass-Inhaber*innen bekommen Zuschüsse zu Schülerbeförderung, persönlichen Schulbedarf und Mittagstisch an Schule und Kita
- Für alle bonuspassberechtigten Personen gibt es Ermäßigungen bei der Mitgliedschaft in kooperierenden Böblinger Vereinen, bei Hallen- und Freibad, bei Veranstaltungen des Böblinger Kulturamts und in der Stadtbibliothek
- Alle bonuspassberechtigten Familien können einen Antrag auf persönlichen Kita-Bedarf für ihre Kinder stellen.
- Senior*innen ab dem 60. Lebensjahr können zusätzlich vergünstigt in die Therme und zum Seniorenmittagstisch
- Der Bonuspass berechtigt zum Einkauf im Tafelladen.
A-Passinhaber*innen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket.
Hier finden Sie die ausführlichen Richtlinien zum Böblinger Bonuspass. (211,2 KiB)
Aktuelles
Richtlinienänderung des Böblinger Bonuspasses zum 01.01.2024
Am 04. Oktober 2023 beschloss der Gemeinderat einstimmig die neue Richtlinie des Böblinger Bonuspasses, die zum 01.01.2024 in Kraft tritt. Neben redaktionellen Änderungen, die der besseren Strukturierung und Lesbarkeit dienen, wurde die Einkommensgrenze im B-Pass verändert.
Die Jahresbruttoeinkommensgrenze des B-Passes orientiert sich weiterhin dynamisch an der Jahresbruttoeinkommensgrenze des Wohngelds für Böblingen. Diese werden ab dem 01.01.2024 mit dem Faktor 1,2 multipliziert. Die Jahresbruttoeinkommensgrenzen des B-Passes liegen somit weiterhin über denen des Wohngeldes. Der B-Pass soll Einwohner*innen zugutekommen, die aufgrund eines Einkommens keinen Anspruch auf Wohngeld haben, allerdings mit hohen Mieten, gestiegenen Lebensunterhaltskosten oder auch gestiegenen Energiekosten zu kämpfen haben und deshalb nur schwer die gesellschaftliche und soziale Teilhabe für sich und ihre Kinder gewährleisten können.
Die ab dem 01.01.2024 gültigen Jahresbruttoeinkommensgrenzen des B-Passes entnehmen Sie der Anlage 1 der Richtlinie zum Böblinger Bonuspass oder erfragen Sie in der Servicestelle Böblinger Bonuspass.
Neu ist allerdings, dass vor Beantragung eines B-Passes grundsätzlich ein möglicher Wohngeldanspruch überprüft werden muss. Mit Antragstellung des B-Passes ist ein Ablehnungsbescheid der Wohngeldbehörde vorzulegen.
Kontaktzeiten und Ansprechpersonen:
Die Servicestelle Böblinger Bonuspass arbeitet mit vorheriger Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie zur persönlichen Vorsprache telefonisch oder per Mail einen Termin bei der zuständigen Sachbearbeitung. Formulare können im Voraus telefonisch angefordert und per Post zugeschickt werden. Die ausgefüllten Anträge und notwendigen Nachweise in Kopie können per Post oder E-Mail zurückgeschickt werden oder im Alten Rathaus am früheren Eingang zum Bürgeramt eingeworfen werden (adressiert an: Stadtverwaltung Böblingen, Amt 50 / Servicestelle Bonuspass, Marktplatz 16).
WICHTIG: im Gebäude Tetragon in der Konrad-Zuse-Straße kann keine Post eingeworfen oder abgegeben werden.
Buchstabe | Sachbearbeiterin | Telefon |
---|---|---|
A - F | Frau Hanka | 07031 / 669-2362 |
G - M | Frau Hummel | 07031 / 669-2367 |
N - S | Frau Karakas | 07031 / 669-2369 |
Sch/St - Z | Frau Susak | 07031 / 669 2368 |
E-Mail: bonuspass@boeblingen.de
Die Buchstabenverteilung gilt ebenfalls für die Sachbearbeitung des Landesfamilienpasses.
Es gelten folgende Erreichbarkeitszeiten:
Montag: 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 16.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr & 15.00 – 16.30 Uhr
*Eine Terminvereinbarung ist in jedem Fall notwendig
Adresse
Formulare / Merkblätter
Bitte wenden Sie sich an die Servicestelle Böblinger Bonuspass, um diese in ausgedruckter Form zu erhalten.
Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, können Sie sich gerne an unsere Formularhilfe wenden.
- Merkblatt zum Böblinger Bonuspass (269,8 KiB)
- 9.2 Ferienbetreuung für Kinder und Jugendliche - PDF (150,9 KiB)
- 9.3 Eltern-Kind.Freizeit Zuschussantrag Bonuspass - PDF (150,8 KiB)
- 9.4 Inklusive Freizeiten Zuschussantrag Bonuspass - PDF (153,1 KiB)
- 9.5 Zuschuss Bürger-und Mehrgenerationenhaus Treff am See - PDF (146,7 KiB)
- 9.6 Angebote im Familienzentrum PGW Zuschussantrag Bonuspass - PDF (147,7 KiB)
- 9.12 Betreuungsangebote für sonderpädagogiosche Bildungs- und Beratungszentren - PDF (145,3 KiB)
- 9.13 Schulkindbetreuung Zuschussantrag Bonuspass - PDF (150,3 KiB)
- 9.14 Persönlicher Kita-Bedarf_Zuschussantrag Bonuspass - PDF (137,9 KiB)
- 9.19 und 9.20 Schwimmkurse und Vereinsmitgliedschaft Erw. und Kind - PDF (155,3 KiB)
- 9.24 Seniorenstadtranderholung und -reisen Zuschussantrag Bonuspass - PDF (157,2 KiB)
- 9.26 Gutscheine zum Senioren-Mittagstisch_Zuschussantrag Bonuspass - PDF (97,5 KiB)
- Antrag Bonuspass A - PDF (187,4 KiB)
- Antrag Bonuspass B - PDF (228,4 KiB)
- 9.10 Schullandheimaufenthalte und Abschlussfahrten Zuschussantrag Bonuspass B - PDF (168,5 KiB)
- 9.15 Persönlicher Schulbedarf B - PDF (137,1 KiB)
- 9.16 Mittagstisch Schule bzw. Kita Zuschussantrag Bonuspass B - PDF (146,2 KiB)
- 9.17 Schülerbeförderung Zuschussantrag Bonuspass B - PDF (119,6 KiB)