Böblinger Bonuspass

Der Böblinger Bonuspass löst ab 01.10.2019 den städtischen Familienpass ab. Die alten Familienpässe bleiben gültig und werden bei der nächsten Verlängerung ausgetauscht. Den Böblinger Bonuspass erhalten Einwohner*innen der Stadt Böblingen, die über wenig Einkünfte verfügen. Es gibt einen Bonuspass A für Menschen, die Transferleistungen wie Wohngeld, Arbeitslosengeld II und andere beziehen. Bonuspass B erhalten Menschen mit kleinem Einkommen, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze im Jahr bleiben.
Mit dem neuen Bonuspass sind viele Vorteile verbunden:
- Mehr Menschen können einen Bonuspass bekommen, neben Familien auch Paare und Einzelpersonen
- Die neuen Einkommensgrenzen übersteigen anderthalbfach die aktuelle Wohngeldgrenze
- Besonders berücksichtigt wird in der Einkommensberechnung Alleinerziehung oder Behinderung
- Altbewährte Leistungen wurden zum Teil verbessert (bspw. Erhöhung der Zuschüsse bei vielen Bildungsangeboten), neue Leistungen sind dazu gekommen
- A-Pass-Familien, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen, können diese mit den Bonuspassleistungen kombinieren vor allem bei Freizeit- und Bildungsangeboten. B-Passler erhalten eine Ermäßigung (vhs, Haus der Familie, Musik- und Kunstschule, Treff am See, Familienzentrum Paul-Gerhardt-Weg)
- B-Pass-Familien bekommen Zuschüsse zu Schülerbeförderung, Schulbedarf und Mittagstisch an Schule und Kita
- Alle Familien profitieren vom neuen Zuschuss für persönlichen Kita-Bedarf (muss bis 31. Oktober beantragt werden) und Verbesserungen bei Ferienbetreuung / Freizeiten, Schulkindbetreuung und Betreuungsangeboten an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten
- Für alle gibt es Ermäßigungen bei der Mitgliedschaft in kooperierenden Böblinger Vereinen, bei Hallen- und Freibad, bei Veranstaltungen des Böblinger Kulturamts und in der Stadtbibliothek
- Senioren ab dem 60. Lebensjahr können zusätzlich vergünstigt in die Therme und zum Seniorenmittagstisch
- Der Bonuspass berechtigt zum Einkauf im Tafelladen.
Inhaber von Bonuspass A können Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten.
Hier finden Sie die ausführlichen Richtlinien zum Böblinger Bonuspass. (764,2 KiB)
Aktuelles
Neu für Senioren/-innen: Kostenübernahme für Fahrten zum Impfzentrum
Die Corona-Pandemie begleitet uns weiter: Bei vielen Bürger*innen steht nun die dritte Corona-Impfung, die sogenannte „Booster-Impfung“, an. Die Fahrt zum Impfzentrum können Inhaber*innen über ihren Böblinger Bonuspass bezahlt bekommen.
Seit Februar 2021 wurde der städtische Bonuspass um eine Corona-bezogene Leistung erweitert. Bonuspass-Inhaber*innen können seither die Fahrt zu einem Impfzentrum bzw. einer Impfaktion in der näheren Umgebung bezahlt bekommen. Dies gilt für die Fahrt mit einem Taxi oder den öffentlichen Verkehrsmitteln. Anspruch auf einen Bonuspass haben Böblinger*innen mit geringem Einkommen oder bspw. mit Bezug von Wohngeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe.
Die Kostenübernahme gilt nicht nur für die dritte Impfung, sondern weiterhin auch für die Erst- und Zweitimpfung. Ein vollständiger Impfschutz jeder einzelnen Person ist ausschlaggebend, um die Pandemie erfolgreich zu bekämpfen und Normalität zurückzugewinnen.
Sie möchten einen Böblinger Bonuspass beantragen?
Hier auf der Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare zur Beantragung.
Antragstellung Böblinger Bonuspass und BuT während der Corona-Pandemie
Die Servicestellen im Amt für Soziales sind wie folgt erreichbar:
Zum Infektionsschutz wird um Antragstellung per Telefon, Post oder E-Mail gebeten. Bei Klärungen, die einen direkten Kontakt erfordern, wird um Terminvereinbarung gebeten. Ohne Termin ist das Betreten der Rathäuser nicht möglich. In allen städtischen Gebäuden ist gilt die 3-G-Regel und eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen. Der vorgegebene Abstand von mind. 1,50m ist einzuhalten. (Stand 9.12.21)
Zuständigkeit / Ansprechpartnerin nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens:
Buchstabe | Sachbearbeiterin | Telefon |
---|---|---|
A - L | Frau Hanka | 07031 / 669-2362 |
M - Sip | Frau Sostmann-Feuchter | 07031 / 669-2364 |
Sir bis Z | Frau Zischka | 07031 / 669-2363 |
Oder E-Mail an bonuspass@boeblingen.de |
Anrufer*innen werden gebeten:
Informieren Sie sich hier auf der städtischen Homepage, was Sie zur Antragstellung benötigen. Sie finden hier außer Informationen und der Richtlinie eine Vielzahl an Antragsformularen, die Sie auch zum Ausfüllen benützen können. Teilen Sie Ihr Anliegen möglichst präzise mit. Falls die Telefonverbindung nicht sofort zustande kommt, rufen Sie etwas später erneut an. Falls Sie keinen Zugang zum Internet bzw. keinen Drucker haben, können wir Ihnen die notwendigen Antragsformulare per Post oder per E-Mail zusenden. Der Anruf mit der mündlichen Beantragung gilt als „beantragt“: damit gilt dieser Tag als Beginn der Berechtigung, wenn rückwirkende Erstattungen fällig werden. Aber: binnen 4 Wochen nach dem Anruf müssen der unterschriebene Antrag und die erforderlichen Unterlagen im Amt vorliegen. Die Anträge können per Post oder E-Mail zurückgeschickt werden oder im Alten Rathaus am früheren Eingang zum Bürgeramt eingeworfen werden (adressiert an: Stadtverwaltung Böblingen, Amt 50 / Servicestelle Bonuspass, Marktplatz 16). Wichtig: im Gebäude Tetragon / in der Konrad-Zuse-Straße kann keine Post eingeworfen oder abgegeben werden.
Hinweis: einzelne Leistungen können momentan nicht abgerufen werden, da Einrichtungen wie die Volkshochschule, Musikschule, Treff am See, Vereine und viele andere ihren Betrieb zum Schutz aller Beteiligten einstellen müssen. Das gilt auch für den Seniorenmittagstisch, der zumindest im Altenpflegeheim Haus am Maienplatz aktuell nicht mehr für Externe angeboten werden kann. Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Anbieter, ob / was noch stattfindet.
Für Informationen zu anderen Themen wenden Sie sich bei Fragen
zum Landesfamilienpass an: Frau Hanka, Frau Sostmann-Feuchter
zu Leistungen zur Bildung und Teilhabe BuT (von Böblinger Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfängern) an: Frau Zischka
Diese Regelung gilt, solange die Servicestelle Bonuspass / BuT besetzt ist.
Sprechzeiten
Adresse
Formulare / Merkblätter
Formulare für A- und B-Pass
- 7.1 Freizeitaufenthalte Kinder_Zuschussantrag Bonuspass - PDF (177,1 KiB)
- 7.2 Freizeitaufenthalte ElternKind_Zuschussantrag Bonuspass - PDF (174,1 KiB)
- 7.3 Freizeitaufenthalte Inklusion_Zuschussantrag Bonuspass - PDF (1,532 MiB)
- 7.4 Freizeitaufenthalte Senioren_Zuschussantrag Bonuspass - PDF (1,534 MiB)
- 7.13 Schulkindbetreuung_Zuschussantrag Bonuspass - PDF (198,8 KiB)
- 7.14 Betreuung SBBZ_Zuschussantrag Bonuspass - PDF (173,9 KiB)
- 7.17 Persönlicher Kita-Bedarf_Zuschussantrag Bonuspass - PDF (1,524 MiB)
- 7.21 Verein Erwachsene Verein Kind_Zuschussantrag Bonuspass - PDF (174,1 KiB)
- 7.26 Gutscheine zum Senioren-Mittagstisch_Zuschussantrag Bonuspass - PDF (1,522 MiB)
Formulare nur für den A-Pass
- Antrag Bonuspass A - PDF (193,3 KiB)
Formulare nur für den B-Pass
- Antrag Bonuspass B - PDF (211,4 KiB)
- Merkblatt Einkommen Bonuspass B - PDF (260,4 KiB)
- 7.10 u. 7.11 SchullandheimStudienfahrt_Zuschussantrag Bonuspass B - PDF (1,535 MiB)
- 7.15 Mittagstisch Schule Kita_Zuschussantrag Bonuspass B - PDF (1,529 MiB)
- 7.16 Persönlicher Schulbedarf_Zuschussantrag Bonuspass B - PDF (1,523 MiB)
- 7.18 Schülerbeförderung_Zuschussantrag Bonuspass B - PDF (1,529 MiB)
Sie erhalten die Formulare und Merkblätter auch ausgedruckt in der Servicestelle Bonuspass.
Hier finden Sie die ausführlichen Richtlinien zum Böblinger Bonuspass. (764,2 KiB)