Anmeldung
Allgemeines und Voraussetzungen
Wir heißen Sie als Neubürgerin und Neubürger in Böblingen herzlich willkommen und hoffen, dass Sie sich bei uns wohlfühlen. Laut dem neuen Bundesmeldegesetz, das ab 1. Nov. In Kraft ist, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Die Stadt Böblingen gewährt Ihnen aber vier Wochen vom Tag des Einzuges in die neue Wohnung.
Bitte kommen Sie persönlich zum Bürgeramt.
Bitte füllen Sie dieses Formular aus und bringen es zur persönlichen Anmeldung mit.
Formular Anmeldung Bürgeramt
Eine schriftliche Anmeldung ist seit der Einführung des neuen Personalausweises nicht mehr möglich, da der Personalausweis unmittelbar nach der Erfassung der neuen Adresse geändert werden muss.
Zur Anmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis und - falls vorhanden - auch Ihren Reisepass. Wenn eine Familie angemeldet wird, so wird von jedem Familienmitglied der Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass benötigt. Für den Fall, dass bei einem Kleinkind noch kein Kinderreisepass vorhanden ist, wird die Anmeldung anhand der Geburtsurkunde erfasst.
Mit dem neuen Meldegesetz benötigen Sie zur Anmeldung auch eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers. Das Formular erhalten Sie hier oder direkt im Bürgeramt Böblingen oder beim Bezirksamt in Dagersheim.
Ferner haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, Presse, Rundfunk, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, Adressbuchverlagen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen (sog. Übermittlungssperre). Wenn Sie Ihr Widerspruchsrecht wahrnehmen, werden Ihre Daten nicht weitergegeben.
Sofern Sie uns ein berechtigtes Interesse nachweisen können (dies gilt dann, wenn Leib und Leben bedroht sind), haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunftssperre für Ihre im Melderegister der Stadt Böblingen gespeicherten Daten zu beantragen. Eine solche Auskunftssperre beschränkt sich allerdings auf die Datenweitergabe an Privatpersonen, private Stellen und diesen gleichgestellten öffentlichen Stellen. Auf Datenübermittlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs ist die Auskunftssperre nicht anwendbar.
Bitte vergessen Sie nicht, dass auch ein Nebenwohnsitz in Böblingen (Zweitwohnsitz) angemeldet werden muss, wenn Sie sich länger als 6 Monate an diesem Wohnsitz aufhalten werden.
Wo können Sie dies erledigen?
Im Bürgeramt Böblingen oder beim Bezirksamt in Dagersheim.
Ummeldung
Allgemeines und Voraussetzungen
Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes Böblingen umgezogen sind, müssen Sie sich beim Bürgeramt ummelden.
Die Stadt Böblingen gewährt Ihnen maximum vier Wochen Zeit vom Tag des Einzugs in die neue Wohnung (lt. Meldegesetz Baden-Württemberg nur zwei Wochen).
- Ganz wichtig:
Bringen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis mit, ansonsten können wir die Ummeldung nicht vornehmen, da der Chip auf dem neuen Ausweis sofort geändert werden muss.
- Wohnungsgeberbestätigung
Wo können Sie dies erledigen?
Im Bürgeramt Böblingen oder beim Bezirksamt in Dagersheim.
Abmeldung
Allgemeines und Voraussetzungen
Ziehen Sie von Ihrem Hauptwohnsitz Böblingen fort und wollen Sie sich am neuen Hauptwohnsitz anmelden, dann müssen Sie sich nicht mehr abmelden.
Das heißt, Sie gehen mit Ihrem Personalausweis/Pass zum Bürgeramt des neuen Wohnortes und melden sich dort an. Der neue Hauptwohnsitz erfasst den Zuzug von Böblingen und übermittelt anhand eines Datenabgleichs die neue Adresse. Daraufhin werden Sie von uns automatisch abgemeldet.
Bei einem Wegzug von Böblingen ins Ausland ist jedoch weiterhin eine Abmeldung erforderlich. Dabei ist die Auslandsadresse anzugeben. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor Auszug erfolgen.
Wenn Sie persönlich im Bürgeramt vorbei kommen, wird der Vordruck bzw. die Abmeldung erfasst, ausgedruckt und ausgehändigt. Ansonsten muss ein Abmeldeformular selbst ausgefüllt und unterschrieben werden.