Die Bauleitplanung

Die Bauleitplanung - ein Planungs­werkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Kommune

Hier finden Sie Informationen rund um die Themen Bebauungspläne und Flächennutzungsplan.

Die Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.

Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Im BauGB §1 Absatz 6 kann eingesehen werden, was bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist.

Was sind Bauleitpläne?

Bauleitpläne sind

    der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan sowie
    der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan

Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich zunächst informieren, ob das betreffende Grundstück überhaupt in der von Ihnen geplanten Art und Weise nutzbar ist. Auskunft geben der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Die Bebauungs- und Flächennutzungspläne können bei der Stadtverwaltung eingesehen werden.

Der Flächennutzungsplan - die vorbereitende Bauleitplanung

Die Aufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die mittel- bis langfristige beabsichtigte Art der Bodennutzung für die gesamte Gemarkung Böblingens darzulegen, sowie die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung gemäß den Bedürfnissen der Stadt Böblingen darzustellen.
Was im Flächennutzungsplan insbesondere dargestellt werden kann, kann im BauGB §5 Absatz 2 nachgelesen werden.

Der Bebauungsplan - die verbindliche Bauleitplanung

Ein Bebauungsplan ist die Grundlage fürs Bauen. Wenn Sie in Böblingen bauen möchten oder auf Ihrem Grundstück eine bauliche Veränderung planen, sollten Sie sich darüber informieren, welche Vorgaben es für Ihr Grundstück gibt. Dieses kann dem Bebauungsplan entnommen werden, der verbindliche Festlegungen u.a. zu der Nutzungsart, zu bebaubaren Flächen, Bebauungsdichte, Gebäudehöhen, Pflanzungen, Dachgestaltung und Verkehrsflächen geben kann.

Der Bebauungsplan bezieht sich immer auf einen räumlich begrenzten Teil des Gemeindegebiets und wird aus dem Flächennutzungsplan - als vorbereitender Bauleitplan - entwickelt. Ein Bebauungsplan definiert für einen Teilbereich des Gemeindegebiets parzellenscharf, was und wie auf
dem einzelnen Grundstück gebaut werden darf. Dieser ist Grundlage für die Erteilung von Genehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. Das Verfahren zur Aufstellung oder auch zur Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch genau geregelt.

Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus zeichnerischen Festsetzungen (Planteil) und textlichen Festsetzungen.  Erläuterungen zum Bebauungsplan sind in der Begründung enthalten. Außerdem gibt es oft örtliche Bauvorschriften, die auf Basis der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) für den selben Geltungsbereich getroffen werden können. Neben den Festsetzungen werden meist weitere Hinweise angegeben, die für Bauwillige von Bedeutung sein könnten.

Was in einem Bebauungsplan festgesetzt werden kann, finden Sie im BauGB §9 Absatz 1.
Die Grundlage für Festsetzungen zur Nutzung ist die Baunutzungsverordnung.
Die örtlichen Bauvorschriften sind in der Landesbauordnung der jeweiligen Länder geregelt. Hier gilt die LBO Baden-Württemberg.
Für die Plandarstellung ist die Planzeichenverordnung (PlanZV) zu verwenden.
Bei Fragen zu einzelnen Bebauungsplänen können Sie sich an das Baurechts- und Bauverwaltungsamt wenden.

Was ist in einem Bebauungsplan festgesetzt?

In einem Bebauungsplan kann eine Vielzahl von Festsetzungen getroffen werden – unter anderem
Art der baulichen Nutzung (Gebietsfestsetzung z.B. Wohnen oder Gewerbe), Maß der baulichen Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhe, überbaute Grundfläche), Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen (z.B. Größe, Lage und Form der Baufenster), Verkehrsflächen und ihre Zweckbestimmung Flächen für Gemeinbedarf (z.B. Schulen, Kindergärten, Verwaltung) Grünflächen (z.B. Spielplätze, Friedhöfe, Parks) Vorkehrungen vor schädlichen Umwelteinwirkungen (z.B. Lärmschutz).
 
Es muss unterschieden werden zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Bebauungsplan.

Ein einfacher Bebauungsplan umfasst in der Regel nur wenige Festsetzungen und erfüllt die vier Anforderungen eines qualifizierten Bebauungsplans nicht.
 
Der qualifizierte Bebauungsplan enthält im Gegensatz zum einfachen Bebauungsplan mindestens Angaben über
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Festsetzungen zu überbaubaren Grundstücksflächen
- Angaben, wie die Erschließung gesichert ist

Der qualifizierte Bebauungsplan enthält also alle Festsetzungen und Vorgaben, die für die Bebauung eines Grundstücks wichtig sind und entscheidet über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens.

Fehlen eine oder mehrere dieser Festsetzungen, so handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. Um Aussagen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben in seinem Geltungsbereich machen zu können, müssen §§ 34 oder 35 Baugesetzbuch hinzugezogen werden (Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- bzw. Außenbereich).

Hier können Sie Beispiele für einen einfachen und einen qualifizierten Bebauungsplan sehen:

Einfacher Bebauungsplan
Einfacher Bebauungsplan
Qualifizierter Bebauungsplan
Qualifizierter Bebauungsplan

Rechtskräftige Bebauungspläne können Sie in unserer Bebauungsplanauskunft einsehen. Beachten Sie dabei bitte die Hinweise zur Planauskunft.

Wie entstehen Bebauungspläne?

Bebauungspläne werden von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt (Planungshoheit der Gemeinde).
Grundsätzlich wird ein Bebauungsplan erarbeitet, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dabei liegt die Entscheidung, ob, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt die Planung betrieben wird, im Ermessen der Gemeinde. Ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans besteht nicht. Ebenso verpflichtet ein Bebauungsplan die Grundstückseigentümer auch nicht zur Umsetzung der Planung im Sinne einer Bauverpflichtung.
Bebauungspläne werden in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben. An allen Bebauungsplänen werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden beteiligt.

Hier ist das förmliche Verfahren grafisch dargestellt:
 

Ablaufschema-Bebauungsplanverfahren
Ablaufschema-Bebauungsplanverfahren

Das Bebauungsplanverfahren in einer kurzen Übersicht

Aufstellungsbeschluss und frühzeitiges Beteiligungsverfahren
Sobald das Bebauungskonzept vom Gemeinderat zur Aufstellung beschlossen wurde und somit vorliegt, wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden in den Planungsprozess einbezogen. Während der sogenannten "frühzeitigen Beteiligung" kann sich jeder informieren und äußern. Die Verwaltung prüft alle eingegangenen Äußerungen und erarbeitet einen Bebauungsplanentwurf.
 
Entwurfsbeschluss
Der Bebauungsplanentwurf wird im Ausschuss für Technik, Umwelt und Straßenverkehr und ggf. im Ortschaftsrat beraten. Wenn der Gemeinderat dem Entwurf zugestimmt hat, werden Öffentlichkeit und Behörden erneut einbezogen. Mindestens 30 Tage lang kann sich jeder dazu äußern. Zum Abschluss der Phase 2 prüft die Verwaltung alle Stellungnahmen.
 
Satzungsbeschluss
Nach Prüfung durch die Verwaltung wägt der Gemeinderat die Stellungnahmen mit den öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht ab. Führt das zu Änderungen im Bebauungsplanentwurf, wird der Plan erneut ausgelegt und damit Phase 2 wiederholt. Gibt es keine Änderungen, beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung.
 
Rechtskraft
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes wird als amtliche Bekanntmachung im Böblinger Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan als Satzung in Kraft und stellt verbindliches Baurecht dar. Ab diesem Zeitpunkt kann jeder den Bebauungsplan im Baurechtsamt einsehen und sich beraten lassen.
 
Ein Bebauungsplanverfahren dauert in der Regel 1-2 Jahre und wird vom Amt für Stadtentwicklung und Städtebau und vom Baurechts- und Bauverwaltungsamt durchgeführt.

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INFORMATIONEN ZUR BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT BEI AKTUELLEN BAULEITPLANVERFAHREN

Hier finden Sie Informationen zur Beteiligung und ausliegenden Planentwürfen und Hinweise zum Auslegungszeitraum von aktuellen Bauleitplanverfahren.
 

Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Unter diesen Link finden Sie die aktuellen Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren:

https://www.boeblingen.de/Bekanntmachungen

Wie kann ich mich an Bebauungsplanverfahren beteiligen?

Während des Aufstellungsverfahrens von Bauleitplänen besteht in der Regel in zwei Stufen die Möglichkeit, sich zu beteiligen:

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Meistens werden die Pläne ausgehängt und eine Infoveranstaltung durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit zur Äußerung.

Bei bestimmten Bebauungsplanverfahren kann auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden.

In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung und weiterer Informationen/Fachgutachten für die Dauer von mind. 30 Tagen öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung kann jeder zu der Planung Stellungnahmen vorbringen.

Wann und wo die Planungen ausgelegt werden, die öffentliche Information stattfindet und welche Fristen zur Stellungnahme bestehen, wird über das Amtsblatt der Stadt Böblingen bekannt gegeben.

Im Anschluss an die Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ausgewertet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Stellung nehmen

Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf
Die Planentwürfe, die dazugehörige Begründungen sowie die Entwürfe der örtlichen Bauvorschriften werden während des Beteiligungszeitraums im Amt für Stadtentwicklung und Städtebau zu den unten stehenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich sind die Unterlagen in diesem Zeitraum unter dem Link https://www.boeblingen.de/Bekanntmachungen zu finden.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans abgegeben werden. Die Stellungnahmen können schriftlich bei der Stadt Böblingen eingereicht oder beim Amt für Stadtentwicklung und Städtebau während der Öffnungszeiten zur Niederschrift erklärt werden.
 
Die üblichen Öffnungszeiten sind:
- Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr
- Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 
Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Was geschieht mit meinen Anregungen?

Neben den Bürgern werden auch Behörden, Verbände und andere Träger öffentlicher Belange (wie beispielsweise Energieversorger) am Bebauungsplanverfahren beteiligt. Alle Stellungnahmen werden zunächst gesammelt und zur Vorbereitung der Abwägung gesichtet. Im Beteiligungsprozess werden alle Anregungen berücksichtigt und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Die Verwaltung erarbeitet zu jeder Stellungnahme einen Abwägungsvorschlag für die Beschlussfassung in den Gremien.

Sobald das Ergebnis der Abwägung vom Gemeinderat beschlossen wurde, wird allen Einwendern schriftlich das Ergebnis mitgeteilt und dargelegt, weshalb ein Einwand oder Vorschlag berücksichtigt wurde oder nicht.

Rechtskräftige Bebauungspläne

Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen erhalten Sie beim  Baurechts- und Bauverwaltungsamt.
Kontakt: baurechtsamt@boeblingen.de.

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