Landtagswahl 2026
Am 08. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Wer wahlberechtigt ist, was gewählt wird und wie die Wahlhandlung von statten geht, erfahren Sie hier.
Die Wahlbenachrichtigungen werden frühestens ab 26. Januar 2026 an die Wahlberechtigten verschickt und gehen bis spätestens 15.02.2026 zu.
Am Wahlsonntag werden nach 18 Uhr die Ergebnisse der Landtagswahl ermittelt. Am Wahlabend können Sie ab 18 Uhr das Ergebnis hier einsehen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Landtagswahl.
Öffentliche Bekanntmachungen und Veröffentlichungen
- Änderung von Wahllokalen (43 KiB)
Briefwahl
- per Wahlbenachrichtigung
Jede/r Wahlberechtigte erhält per Post bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden in Briefform zugestellt.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist auf der Rückseite ein Wahlscheinantrag aufgedruckt. Der ausgefüllte Antrag kann per Post an das Bürgeramt Böblingen, Marktplatz 16, 71032 Böblingen zurückgeschickt werden.
Er muss dort bis spätestens Freitag, 06. März 2026, 15 Uhr vorliegen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Zu- und Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen ein. - per Internet / per QR-Code
Beim Aufruf dieses Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Hier können Sie bis zum 03. März.2026, 10.00 Uhr online Briefwahl beantragen.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und
Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. - persönlich im Bürgeramt (Neues Rathaus, Marktplatz 16)
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgeramt beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit.
Bei Vollmachtserteilung ist die Unterschrift des Wahlberechtigten auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zusätzlich erforderlich. Der oder die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. - per eMail
Ebenfalls möglich ist die Beantragung per Email an das Bürgeramt. Dabei müssen Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnanschrift und die gegebenenfalls abweichende Versandanschrift angegeben werden. Die Wahlberechtigten werden gebeten, auch die Wahlbezirksnummer und die Wählernummer anzugeben. Ihren Antrag senden Sie bitte bis spätestens 03. März 2026 um 10:00 Uhr. Für danach eingegangene Anträge, kann die rechtzeitige Zustellung nicht mehr gewährleistet werden.
Wer seine Wahlbenachrichtigung bis zum 15.02.2026 nicht erhalten haben sollte, wird gebeten, sich mit dem Bürgeramt (buergeramt@boeblingen.de) in Verbindung zu setzen.
Die Landtagswahl 2026 im Erklärfilm
Informationen zur Wahlrechtsreform 2026
Am 08. März 2026 findet die nächste Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. Mit seinem Beschluss im April 2022 führte der Landtag in Baden-Württemberg ein neues Wahlrecht ein, mit dem künftig jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen haben. Was sich nicht ändert, ist die Zahl der Wahlkreise. Es bleibt bei 70, aus denen jeweils die Person mit den meisten Erststimmen in den Landtag einzieht. Mit der Zweitstimme wählt man, ähnlich wie bei den Wahlen zum Bundestag, die Landesliste einer Partei.
Überhangmandate und Ausgleichsmandate
Bei der Sitzverteilung im neuen Parlament bekommt zunächst jede gewählte Direktkandidatin und jeder gewählte Direktkandidat ihren oder seinen Platz. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr aufgrund ihres Anteils an Zweitstimmen zusteht, behält sie diese zusätzlichen Sitze, die man Überhangmandate nennt. Die restlichen Sitze werden dann entsprechend der Verteilung der Zweitstimmen vergeben.
Die Überhangmandate der einen Partei werden wiederrum mit zusätzlichen Mandaten für die anderen Parteien ausgeglichen. Diese zusätzlichen Mandate nennt man daher Ausgleichsmandate. Das heißt: Parteien, die durch die Überhangmandate weniger Sitze haben, als ihnen nach dem Ergebnis prozentual zustehen würden, erhalten Ausgleichsmandate, um die Verteilung fair zu gestalten. Das gilt natürlich auch für die Parteien, die überhaupt keinen Wahlkreis gewinnen konnten, aber mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen erzielt haben.
Das Wahlalter in Baden-Württemberg
Durften bisher alle Wahlberechtigten ab 18 Jahren zur Urne schreiten, wird das Mindestalter zukünftig bei 16 Jahren liegen. Damit wird das Wahlrecht für das Landesparlament an das kommunale angepasst.
Diese Neuregelung stieß gesellschaftlich auf breite Unterstützung, auch mit Verweis auf die positiven Ergebnisse bei Kommunalwahlen. Gleichzeitig bekommen die Jugendlichen mit dem Wahlrecht ein Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen, die andere Menschen betreffen. Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit gewählt zu werden und ein Mandat zu übernehmen, haben weiterhin erst Personen ab 18 Jahren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite www.landtagswahl-bw.de, welche von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg betrieben wird.
Quelle: Gärtringen Aktuell, Ausgabe 50 vom 11.12.2025
Informationen für Blinde und Personen mit Sehbehinderung
Bei der Landtagswahl können Personen mit eingeschränktem Sehvermögen ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen stellen die Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenlos zur Verfügung.
Zur Orientierung sind die Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl einheitlich an der rechten oberen Ecke gestanzt oder gelocht, an der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck. So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen.
- Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. in Mannheim, Telefon: 06 21 / 40 20 31
- Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. in Freiburg, Telefon: 07 61 / 21 68 735
- Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. in Stuttgart, Telefon: 07 11 / 2 10 60-0
Wahllokale
Rathaus Altbau, Eingang Pfarrgasse
Rathaus Altbau, Wolfgang-Brumme-Saal, Eingang Marktplatz
Neues Rathaus, Ebene 0, Raum B1
Ludwig-Uhland-Schule
Albert-Einstein-Gymnasium
Käthe-Kollwitz-Schule
Eichendorffschule
Paul-Lechler-Schule
Max-Planck-Gymnasium
Albert-Schweitzer-Realschule
Kindergarten Nürtinger Straße
Kindergarten Taunusstraße
Kindergarten Paul-Gerhardt-Weg
Otto-Hahn-Gymnasium
Eduard-Mörike-Schule
Kindergarten Geleener Straße
Erich Kästner-Schule
Kindergarten Im Nebelloch
Lise-Meitner-Gymnasium
Kindergarten Goethestraße
Tetragon EG Besprechungsraum Airbus
Tetragon 3 OG Besprechungsraum Boeing
Bezirksamt Dagersheim
Haus der Vereine
Festhalle Dagersheim
Vorläufiges Endergebnis
Die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgt nach der Schließung der Wahllokale und Auszählung der Wahlergebnisse.
„Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“
Hier können Sie die Ergebnisse der Landtagswahl ab Sonntag, 18.00 Uhr, einsehen.























%20320x.jpg?f=%2Fsite%2FBoeblingen-Responsiv%2Fget%2Fparams_E-439136233%2F24729281%2FTetragon%2520GB1_2596%2520%2528002%2529%2520320x.jpg&w=300&h=300)
%20320x.jpg?f=%2Fsite%2FBoeblingen-Responsiv%2Fget%2Fparams_E-221312410%2F24729284%2FTetragon%2520GB1_2596%2520%2528002%2529%2520320x.jpg&w=300&h=300)


