Allgemeines und Voraussetzungen
Jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten.
Seit dem 01.11.2005 muss jeder Kinderreisepass mit einem biometrietauglichem Lichtbild nach den Richtlinien der Bundesdruckerei ausgestellt werden.
Das Auswärtige Amt stellt detaillierte Informationen für die Länder zur Verfügung.
USA verschärfen Einreisebestimmungen
Seit dem 26. Oktober 2004 ist bei der Einreise in die USA ohne Visum ein eigener, maschinenlesbarer Pass mitzuführen. Für deutsche Staatsangehörige (auch Babys und Kinder!) ist somit nur der Kinderreisepass oder der weinrote Europapass zulässig.
Alle Kinderreisepässe, die nach dem 25.10.2006 ausgestellt oder verlängert wurde, müssen ein Visa für USA beantragen. Einträge in den Reisepässen der Eltern werden für visafreies Reisen in die USA nicht mehr akzeptiert.
Der Kinderreisepass kann seit dem 01.11.2007 nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Den Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen, sowie eine Kopie des Ausweises. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft (Negativbescheinigung) des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der Vater des Kindes gestorben ist.
Bringen Sie bitte, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde, den Beschluß des Amtsgerichtes über das alleinige Sorgerecht mit.
Den Kinderreisepass können Sie, sofern alle Unterlagen und Unterschriften vorliegen, sofort mitnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind - egal welchen Alters - bei der Beantragung mit dabei sein muss, damit die Identität auf dem Lichtbild festgestellt werden kann.
Über Länder, die keine Kinderreisepässe anerkennen, informieren wir Sie gern; in diesen Fällen können dann Reisepässe ausgestellt werden.
Verlängerung Kinderreisepass
Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässe beträgt nun generell ein Jahr ab Ausstellung. Er wird nur noch bis zum 12. Lebensjahr verlängert/ausgestellt.
Ab dem 10. Lebensjahr wird dann die Unterschrift des Kindes im Kinderreisepass erforderlich. Bringen Sie bitte zur Verlängerung ein neues Lichtbild und den bisherigen Kinderreisepass mit.
ACHTUNG! Bitte beachten Sie folgende Änderungen seit dem 01.01.2021
- Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen wird auf das 12. Lebensjahr herabgesetzt. Der Kinderreisepass wird in Ein-Jahres-Schritten ausgestellt.
- Ab dem 12. Lebensjahr wird dann ein Reisepass oder ein Personalausweis ausgestellt.
- Alle im Umlauf befindlichen Kinderreisepässe werden nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert.
- Der Kinderreisepass wird aufgewertet zum vollwertigen Reisepass, jedoch ohne elektrischen Chip.
- Ebenso dürfen ab dem 01.11. keine Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen werden
- Bitte bringen Sie zur Antragstellung das Kind mit
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Unterschrift beider Elternteile
Formular Einverständniserklärung
- bei Alleinerziehenden von nicht ehelichen Kindern eine Negativbescheinigung und bei ehelichen Kindern den Sorgerechtsbeschluß des Amtsgerichts
- Pass-/bzw. Personalausweis beider Elternteile
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (
unabhängig vom Alter des Kindes
); das Lichtbild sollte so aktuell wie möglich sein, da die Kinder das Aussehen schnell verändern.
- Bitte beachten Sie dazu die Foto-Mustertafeln für Reisepässe.
- Details erhalten Sie auf den
Seiten der Bundesdruckerei
.
Wo können Sie dies erledigen?
Im Bürgeramt Böblingen oder beim Bezirksamt in Dagersheim.
- Kinderreisepass 13,-- Euro
- Verlängerung des Kinderreisepasses 6,-- Euro