Aufenthaltszwecke

Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit (ausländische Beschäftigte und ausländische Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten)
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • familiäre Gründe.

Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.

Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.

Freigabevermerk

24.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen

Von Donnerstag, 30. März, bis einschließlich Freitag, 14. April 2023, ist die städtische Rentenstelle (Ortsbehörde) im Tetragon, Konrad-Zuse-Straße 90, Böblingen wegen Personalausfällen bzw. entsprechender Engpässe nicht besetzt. In dringenden Fällen steht die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg in Stuttgart unter Telefon (07 11) 84 80 zur Verfügung.