Tiefbau- und Grünflächenamt, Abteilung Umwelt und Grünflächen
Für den kleinen Urlaub zwischendurch...
Wer in der Stadt wohnt weiß, wie erholsam saubere Luft und Ruhe auf Geist und Körper wirken. Böblingen bietet mit seinen Parkanlagen und Waldgebieten pure Naherholung. Egal zu welcher Jahreszeit macht Böblingen unter freiem Himmel Spaß.
Bewegungsparcours
Unter dem folgenden Link finden Sie neben tollen Übungen, immer wieder Termine zu Mitmachangeboten am Bewegungsparcours Oberer See (Nähe Alte TÜV-Halle).
Link: Bewegungsparcours
Bewegungsstrecken
Der Böblinger Stadtgarten bietet 3 Bewegungsstrecken, die erkundet werden können.
Hier gelangen Sie zu der detaillierten Beschreibung:
Link: Bewegungsstrecken
Blühflächen
Rückgang der Biodiversität
Die Vielfalt der Insekten in Deutschland geht zurück. Die 2017 veröffentlichte „Krefelder-Studie“ zur Messung der Insektendichte hat überaus negative Erkenntnisse zu Tage gebracht.
(Quelle: https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0185809).
Ein Rückgang bei Fluginsekten von ca. 75 % Biomasse in Schutzgebieten wurde als Tendenz über alle untersuchten Gebiete festgestellt („Our analysis estimates a seasonal decline of 76%, and mid-summer decline of 82% in flying insect biomass over the 27 years of study”)
Warum Blühflächen?
Blühflächen bieten Insekten und Bestäubern ein vielfältiges Nektar- und Pollenangebot. Als wichtige Nahrungsquelle für Bienen werden solche Flächen daher oft als Bienenweiden bezeichnet. Allerdings ist beim sogenannten „Bienensterben“ nicht die „Honigbiene“ gemeint. Diese ist nicht vom Artensterben betroffen, sondern Wildbienenarten. Aber selbstverständlich sind sie für viele weitere Insektenarten ebenfalls Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Lebensraum. Blühflächen mit heimischen Arten bieten somit einen vielfältigen Lebensraum.
Heimisches Saatgut
Einheimische Pflanzenarten sind besonders in der Lage die Artenvielfalt zu erhalten. Nur sie können von speziell angepassten Insektenarten genutzt werden. Viele der heimischen Wildbienen und Schmetterlinge sind auf einzelne Pflanzenfamilien und Gattungen als Futterpflanzen angewiesen.
In einheimische Pflanzenpopulationen gibt es häufig deutliche genetische Unterschiede. Zur Erhaltung dieser Vielfalt dürfen im Außenbereich nur solche speziellen Ansaaten ausgebracht werden. Im städtischen Raum werden diese Saatmischungen natürlich ebenfalls ausgebracht und helfen somit, bereits existierenden Pflanzenbeständen als regionale Sippen weiter zu erhalten. Gebietseigene Ansaatmischungen sind somit ein wichtiger Aspekt im Naturschutz.
Blühfläche ist nicht gleich Blühfläche
In Bau- und Supermärkten zum Kauf angebotene Blühmischungen sind für die Vielfalt der heimischen Insektenwelt häufig nicht sehr wertvoll. Oft sind Zierpflanzen und fremdländische Arten enthalten welche vorwiegend einigen Generalisten unter den „Fliegern“ Nahrung bieten. Hier stehen ästhetische Aspekte oft im Vordergrund und nicht der Nutzen für die heimische Insektenwelt.
Das richtige Pflegemanagement
Auch das städtische Mäh-Konzept trägt einiges zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Die Stadtgärtnerei mäht jährlich rund 295.000 Quadratmeter Rasen-, Wiesen- und Blühflächen. Seit ca. 2017 werden sukzessive fast 4 ha davon, beispielsweise am Baumoval und auf dem Flugfeld, besonders unter ökologischem Blickwinkel entsprechend als Blühwiesen entwickelt. Durch die zweimalige Mahd und der Entfernung des Schnittguts bleiben die Blühwiesen naturnah, magern aus und sind Teil der Förderung von Bienen und anderen Insekten im städtischen Raum.
Bolzplätze
Hier gelangen Sie zu einer Übersicht mit unserem Bolzplatzangebot in Böblingen sowie Dagersheim. Während der Corona-Pandemie sind die AHA-Regeln sowie die entsprechenden Verordnungen zu beachten.
Link: Bolzplätze
Brennholz aus dem Stadtwald
Der Erwerb von Brennholz erfolgt auf zwei verschiedene Arten, die unter dem nachfolgenden Link näher beschrieben werden.
- Polterholz: dies wird auch als Brennholz lang bezeichnet und liegt in der Regel als entastete Stämme direkt am Waldweg.
Polterholz wird auf Bestellung im Freihandverkauf angeboten. Info's beim zuständigen Förster. - Flächenlos, auch als Reisschlag bezeichnet: vom Revierförster durch Pflöcke abgegrenzte Bereiche im Wald, die die Reststücke (Gipfel, Großäste, abgebrochene Stammteile) aus der Brennholz lang oder Industrieholzentnahme enthalten. Diese Lose werden bei den Flächenlosversteigerungen angeboten - im Allgemeinen zweimal pro Jahr in der Regel kurz vor Weihnachten und zum Saisonende Ende März.
BITTE BEACHTEN SIE WÄHREND DES HOLZEINSCHLAGES:
Aus Sicherheitsgründen werden Waldwege während des Holzeinschlages für Waldbesucher gesperrt. Dies dient dem Schutz der Waldbesucher weil Bäume auf die Wege gefällt werden.
Außerdem können durch Fällarbeiten innerhalb des Bestandes große Baumteile auf die Wege hinausgeschleudert werden.
Der Einsatz großer Forstmaschinen bringt zusätzliche Gefahren: Dem Fahrer fehlt bei vollgeladenem Fahrzeug die Übersicht, die Gefahrenzone bei Kranarbeiten ist sehr groß.
Beim Herausziehen von Holz mit Seilwinden können sich Stämme unkontrolliert bewegen.
Beachten Sie daher unbedingt die Wegsperrungen und betreten Sie keine Einschlagsflächen, auch wenn Sie momentan keine Motorgeräusche hören.
Es herrscht akute Lebensgefahr!
Brennholzverkauf
Brennholzverkauf der Stadt Böblingen im Internet
Auch in diesem Jahr haben Bürger*innen aus Böblingen und Dagersheim wieder die Gelegenheit, Holz aus dem Stadtwald für den Eigenbedarf zu erwerben. Zum Jahresende 2024 wird der Webshop dazu wieder geöffnet.
Die Termine und der Ablauf werden hier und auf der Plattform www.brennholz-stadtwald-boeblingen.de rechtzeitig bekannt gegeben.
Flächenlosversteigerung
Zweimal jährlich findet eine Flächenlosversteigerung statt.
Die Termine und der Ablauf werden hier rechtzeitig bekannt gegeben.
Friedhofswesen
Die Stadt Böblingen unterhält drei Friedhöfe: Den Waldfriedhof, den Alten Friedhof in Böblingen sowie den Friedhof im Stadtteil Dagersheim.
Hier gelangen Sie zu allen Informationen zum Friedhofswesen.
Gehölzartenliste
Hinweise zum Umgang mit der Gehölzartenliste der Stadt Böblingen
Bäume sind ein bedeutendes Element grüner Infrastruktur, besonders in Zeiten des Klimawandels. Neben der ökologischen Funktion haben sie ebenfalls gestalterische Ansprüche zu erfüllen. Sie sind auch ein Stück Lebensqualität und werten vor allem stark verdichtete Stadtstrukturen erheblich auf. Neben der Luftkühlung und der Sauerstoffproduktion binden sie auch Stäube und leisten viele verschiedene „Arbeiten“ im menschlichen Wohnumfeld (Lebensraum für Tiere, CO2-Bindung, Schattenspender,…). Der städtische Raum ist teuer und begehrt, verschiedene Nutzungen und Ansprüche wetteifern mit Bäumen und Grünstrukturen um die Flächen. Trockenere Sommer und wärmere Winter sorgen für geänderte Wachstumsbedingungen, gerade für Stadtbäume. Das macht es vor allem älteren Bäumen schwer, auf solch drastisch geänderte Lebensbedingungen zu reagieren. Zudem kommen die Einflüsse der städtischen Umgebung wie Streusalzeintrag, KFZ-Verkehr, Bodenverdichtung und chemische sowie Strahlungseinwirkungen. Diese Einflüsse bieten den Bäumen zusätzlich erschwerte Bedingungen am städtischen Standort, welche diese meistern sollen.
Eine auf diese Bedingungen ausgerichtete Pflanzenauswahl ist zentrale Bedingung dafür, dass ein Baum die genannten wichtigen Funktionen über die nächsten Jahrzehnte erfüllen kann. Die Gehölz- und Baumartenliste der Stadtverwaltung Böblingen soll nun helfen Bürger:innen und Bauträger:innen eine Auswahl geeigneter Gehölze zu erleichtern.
Entscheidend für die Baumartenwahl müssen jedoch abschließend die vor Ort angetroffenen Standortbedingungen sein. Die dafür geeigneten Fachleute (Landschaftsarchitekt:innen und Gartenbauunternehmen) sind somit unverzichtbar, um eine langfristig funktionierende und somit nachhaltige Pflanzauswahl am einzelnen Standort zu treffen. Auch hinsichtlich der benötigten Bewässerungs- und Pflegemaßnahmen empfehlen wir dringend eine Beratung durch professionelle Dienstleister:innen hinzuzuziehen.
Böblinger Stadtbaumliste Stand 09/2022) (172,1 KiB)
Gehölzschnitt und Natur- und Artenschutz
Hier gelangen Sie u.a. zu Infos rund um das Thema Gehölzpflege im öffentlichen Grün, Baumfällungen im öffentlichen Grün sowie Fällungen von Privatbäumen.
Gehölzpflege im öffentlichen Grün
Von November bis Ende Februar, nachdem das Laub in den öffentlichen Grünanlagen weitgehend entfernt wurde, beginnt der Gehölzschnitt auf den Grünflächen der Stadt Böblingen und in Dagersheim. Dabei geht es hauptsächlich darum, Wege und Straßen freizuhalten und die Struktur der Pflanzflächen in den städtischen Grünanlagen zu erhalten.
Gehölze und Sträucher werden ausgelichtet und auf den Stock gesetzt, wild aufgegangene Jungbäume und Wurzelaustriebe entfernt. Bäume, die nicht mehr verkehrssicher sind, werden gefällt oder zurück geschnitten.
Die Pflegeintervalle der Flächen betragen je nach Pflanzenarten zwei bis fünf Jahre. Es wird darauf geachtet, dass in den Grünanlagen immer auch Rückzugsgebiete für Vögel und Kleintiere erhalten werden.
Baumfällungen im öffentlichen Grün
Für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit der städtischen Bäume und Großgehölze werden im Stadtgebiet regelmäßige Baumkontrollen durchgeführt. Die Abteilung Umwelt und Grünflächen führt die notwendigen Fällungen unsicherer Bäume möglichst im Zeitraum zwischen Oktober und Ende Februar durch. Maßnahmen, die Kronenteile und das Lichtraumprofil betreffen, werden ganzjährig ausgeführt. Im Sommerhalbjahr sind abgestorbene Äste und kranke Pflanzenteile besser zu erkennen und somit gezielter zu behandeln.
Die Stadt Böblingen ersetzt gefällte Bäume grundsätzlich durch Neupflanzungen.
Falls der Standort für eine Neupflanzung schwierig ist, wird an anderer Stelle ein Ersatzbaum gepflanzt.
Baumfällungen auf privatem Grund
Sollen auf Privatgrundstücken Bäume gefällt werden, so ist folgendes zu beachten.
In Teilen des Stadtgebiets sind im Grundbuch der Stadt Dienstbarkeiten eingetragen, die das Fällen von Bäumen ohne Zustimmung der Stadt untersagen.
Außerdem sind zahlreiche Bäume durch Festschreibung in den Bebauungsplänen, einsehbar beim Baurechtsamt, geschützt.
Wir empfehlen daher den Eigentümern, vor Entfernung eines Baumes, mit der Abteilung Umwelt- und Grünflächen des Tiefbau- und Grünflächenamtes Kontakt aufzunehmen.
Hier erhalten Sie Auskunft, ob Ihre Bäume betroffen sind.
Denn auch hier gilt: Das Entfernen eines im Bebauungsplan geschützten Baumes ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Natur – und Artenschutz
In der Vegetationsperiode vom 01. März bis 30. September ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche oder Röhrichtbestände abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Von dieser zeitlichen Einschränkung sind private Nutz- und Ziergärten zwar ausgenommen, jedoch ist der Artenschutz zu beachten, der sich besonders über diesen Zeitraum erstreckt.
Neben den zeitlichen Vorgaben des Naturschutzrechtes sind besonders die artenschutzrechtlichen Belange nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz zu berücksichtigen. Demnach dürfen Lebensstätten wild lebender, besonders oder streng geschützter Tier- und Pflanzenarten (bspw. alle Vogelarten) weder beschädigt noch zerstört werden. Es wird daher empfohlen auch in Nutz- und Ziergärten aus artenschutzrechtlichen Gründen während der Vegetationsperiode größere Eingriffe in den Gehölzbestand zu unterlassen.
Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit.
Häckselplätze – Was darf dort entsorgt werden?
Es darf nur Baum- und Heckenschnitt auf die Häckselplätze im Landkreis Böblingen angeliefert werden. Gras, Moos, Heu, Laub und Stroh dürfen NICHT auf die Häckselplätze!
Tipp: Baum- und Heckenschnitt lässt sich gut als Strukturmaterial im eigenen Komposthaufen verwenden.
Einzelne Häckselplätze mit Öffnungszeiten finden sie auf der Homepage des Landratsamts.
Grillplätze
Hier gelangen Sie zur Übersicht unserer 3 öffentlichen Grillplätze sowie einer Anfahrtsskizze.
Link: Grillplätze
Herbstzeit ist Laubzeit - doch wohin mit den ganzen Blättern?
Umweltgerechte Entsorgung von Herbstlaub Der Herbst kündigt sich an. Die Bäume bekommen eine prächtige Herbstfärbung und lassen kurze Zeit später ihr Laub fallen. Doch das gefällt nicht jedem. Meist stellt sich schnell die Frage – wohin mit dem ganzen Laub?
Hilfreiche Tipps und Möglichkeiten zur umweltgerechten Entsorgung finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises:
Was tun, wenn die Biomülltonne mal nicht ausreicht?
Wichtiger Hinweis:
Laub aus Gärten und von Gehwegen darf nicht ordnungswidrig am Fahrbahnrand oder im Rinnstein abgelagert werden, auch wenn es von "städtischen" Bäumen am Straßenrand stammt. Es drohen Überschwemmungen durch verstopfte Gullys.
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Böblingen am 12. Dezember 2024
Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Böblingen
Der Gemeinderat der Stadt Böblingen als Verwalter der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Böblingen hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 beschlossen, die Jagdgenossenschaft zu einer Versammlung einzuladen.
Die Versammlung findet am 12. Dezember 2024 um 18.00 Uhr, im Neuen Rathaus (Foyer), Marktplatz 16, 71032 Böblingen im Kleinen Sitzungssaal statt.
Tagesordnung:
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
TOP 3: Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat
für 6 Jahre gem. § 15 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft Böblingen (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke, ausgenommen Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grünflächen. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamtheitseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme, kann sein Stimmrecht aber auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. Jeder anwesende Jagdgenosse kann maximal 3 abwesende Jagdgenossen vertreten.
Der Kleine Sitzungssaal ist am Sitzungstag ab 17.00 geöffnet. Die Mitglieder werden am Haupteingang des Rathauses eingelassen. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmendes Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Sind für bejagbare Grundstücke mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, müssen – sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind – Vollmachten vorgelegt werden. Dies gilt auch bei Eheleuten. Zwischenzeitlich, d.h. nach Aufstellung des Jagdkatasters im Grundbuch eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen, können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.
Jagdgenossen, die an der Versammlung teilnehmen wollen, werden aus Verfahrensgründen gebeten, sich bis spätestens 09.12.2024 mittels des digitalen Formulars (88,7 KiB) bei der Stadtverwaltung Böblingen, Herrn Oliver Henke, per E-Mail: henke@boeblingen.de oder Fax: 07031/669-5379 anzumelden. Böblingen, 29.11.2024
Dr. Stefan Belz
Oberbürgermeister
Jagdverpachtung im Böblinger Stadtwald
Landesgartenschau 1996
Folgen Sie den Spuren der Landesgartenschau von 1996 über den folgenden Link:
Landesgartenschau
Jubiläum Landesgartenschau 1996
In einer kleinen Serie präsentieren wir von April bis Oktober – 1996 die Dauer der Landesgartenschau – monatlich einen Beitrag zu dem, was war und was nachhaltig in der Stadtentwicklung bis heute und in
der Zukunft bleibt.
25 Jahre Landesgartenschau
Lärmaktionsplan
Über den folgenden Link erhalten Sie Informationen rund um das Thema.
Link: Lärmaktionsplan
Luftschadstoffmessungen
Hier gelangen Sie zu den Ergebnissen der Stickstoffdioxidmessung in Böblingen.
Link: Luftschadstoffmessung
Neue Mondlinde am Ganssee gepflanzt
Die 1970 anlässlich der ersten Mondlandung von 1969 gepflanzte Winterlinde am Ganssee, genannt „Mondlinde“, musste aus Gründen der Verkehrssicherheit im Januar 2022 gefällt werden. Daraufhin haben sich der damalige Ideengeber und Initiator Prof. Dr. Rudolf Springholz, Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz und die Böblinger Stadtgärtnerei zur Pflanzung eines neuen Baumes entschlossen. Gemeinsam gepflanzt wurde nun Ende März 2022.
Prof. Dr. Rudolf Springholz erinnerte an Hergang und Umstände der ersten Pflanzung, bei der 1970 auch der damalige Bürgermeister Erwin Hotz, Gartenbauamtsleiter Wolfram Geiger und
Schüler*innen der benachbarten Eichendorffschule teilnahmen. Er wünschte der neuen Mondlinde (Tilia cordata) „für die nächsten 100 Jahre alles Gute und ausreichenden Platz an neuer Stelle“. Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz sprach von einem „folgerichtigen Schritt, um so auch künftig an die historische Menschheitsleistung in der Raumfahrt zu
erinnern. Die Lindenblüten können ja gerade im Juli durch ihren Duft auf dieses beeindruckende Ereignis aufmerksam machen.“ Ebenfalls anwesend war Sebastian Kayser: „Ich interessiere mich persönlich für Luft- und Raumfahrt und unser Unternehmen setzt sich zudem für Umweltprojekte ein. Daher habe ich diesen Baum gerne gespendet.“
Der neue Standort der Mondlinde befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem Sitzbereich am Ganssee bei zwei Parkbänken. Dieser Platz wurde bewusst so gewählt, um die Mondlinde für Besucher*innen des Ganssees zugänglich zu machen und mittelfristig eine Beschattung der Parkbänke zu erreichen. Vorgeschlagen hatte ihn die Enkelin von Prof. Dr. Springholz – und nach Prüfung hat ihn die Stadtgärtnerei gerne übernommen.
Der durch den Baumbestand leicht geschützte Standort – mit ausreichend Licht, Wärme, Feuchtigkeit (Nähe zum See) und Nährstoffen – ist sehr gut geeignet und bietet genügend Platz. Vor der neuen Mondlinde, die aktuell ca. vier Meter hoch ist und auf bis zu rund 15 Meter wachsen kann, wurde wiederum eine Informationstafel aufgestellt. Die Stadtgärtnerei hatte sie zuvor mit den neuen Daten aktualisiert.
Obstbaumpatenschaft
Aktuell gibt es bedauerlicherweise keine freien Flächen und somit keine Möglichkeit eine Obstbaumpatenschaft zu übernehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich auf unsere Warteliste einschreiben zu lassen.
Sobald wieder eine neue Obstbaumpflanzung im Zuge des Patenschaftprogramms ansteht, werden Sie dann der Chronologie nach angerufen.
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie wertvolle Tipps rund um das Thema Obstbaumpatenschaft.
Link: Obstpaumpatenschaftsprogramm
Spielplätze
Hier gelangen Sie zu einer Übersicht mit unserem Spielplatzangebot in Böblingen sowie Dagersheim:
Link: Spielplatzangebot
Sportaktivitäten und Outdoor Fitness
Hier gelangen Sie zu einer Übersicht mit unserem Sportangebot in Böblingen sowie Dagersheim:
Link: Spiel- und Bolzplätze
Link: Bewegungsparcours
Stickstoffdioxidmessung in Böblingen
Hier gelangen Sie zu den Ergebnissen der Stickstoffdioxidmessung in Böblingen.
Link: Luftschadstoffmessung
Walderlebnispfad
Der Walderlebnispfad hat bei vielen Interessierten viele Eindrücke an den 15 Stationen hinterlassen. Nun hat auch hier der Zahn der Zeit genagt, so dass er komplett erneuert werden muss. Wir befinden uns schon in der Planung für eine Neugestaltung des Walderlebnispfades.
Wir informieren Sie wieder, wenn es auf dem Walderlebnispfad wieder etwas zu erleben gibt.