18. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan „Krankenhausareal“ mit örtlichen Bauvorschriften

– Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch –

Der Gemeinderat der Stadt Böblingen hat gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch in seiner Sitzung am 27. April 2022 die Einleitung des Verfahrens zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Krankenhausareal“ beschlossen.

Am 30. April 2024 hat der Gemeinderat dem Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans vom 21. März 2024 im Bereich „Krankenhausareal“ sowie dem Bebauungsplan-Vorentwurf und dem Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften „Krankenhausareal“ vom 21. März 2024 zugestimmt. Gemäß § 8 (3) Baugesetzbuch wird das Verfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Krankenhausareal“ durchgeführt.

Die Plangebiete befinden sich im Osten der Stadt Böblingen, sind dem „Sozialraum“ bzw. Stadtteil „Waldburg“ zugeordnet und liegen im Bereich zwischen Waldburgstraße, Elsa-Brändström-Straße und Bunsenstraße. Außerdem gehört eine Fläche nördlich der Bunsenstraße, auf der sich vor allem die Parkplätze für das Krankenhaus befinden, dazu.

Der Bereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flurstücke 5747, 5749/1, 5750, 5751, 5751/1, 5759 sowie Teile der Flurstücke 1740 und 5758. Für den geplanten Geltungsbereich ist der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung des Amts für Stadtentwicklung und Städtebau vom 21. März 2024 maßgebend.

Krankenhausareal_Stadtplanaussschnitt mit Geltungsbereich.jpg
Übersichtsplan Vorentwurf Flächennutzungsplanänderung

Das Plangebiet für die Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften umfasst die Grundstücke 5747, 5750, 5751, 5751/1 sowie Teile der Grundstücke 1740, 5749/1 und 5758. Für den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist der Bebauungsplan-Vorentwurf „Krankenhausareal“ vom 21. März 2024 maßgebend.

Krankenhausareal_Stadtplanaussschnitt mit Geltungsbereich
Übersichtsplan Bebauungsplan-Vorentwurf mit örtlichen Bauvorschriften

Kurzfassung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem Umzug der bestehenden Einrichtungen im derzeitigen Kreiskrankenhaus Böblingen in das Flugfeldklinikum steht das sogenannte „Krankenhausareal“ zur Konversion an. Die zielgerichtete Weiterentwicklung ist Aufgabe der nächsten Jahre. Sie ist Teil der Überlegungen zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept und bei der Entwicklung von Perspektiven für den Wirtschaftsstandort als Potenzialfläche vorgesehen.

Ziel der Planaufstellung ist die Konversion des bisherigen Krankenhausareals in eine gewerbliche Baufläche, sodass ein Technologie- und Innovationsstandort von der überregionalen Bedeutung entwickelt werden kann. Die Lage und die Konstitution des Krankenhausareals entsprechen bereits im Grundsatz dem Charakter eines „Campus“, der eingebettet in den Wald mit einem eigenständigen Auftreten in Erscheinung tritt. Dieses Prinzip soll in der weiteren Planung bzw. Bauleitplanung beibehalten werden.

Die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren Auswirkungen können ab dem Tag der Bekanntmachung bis zum 17. Juni 2024 im Rathaus- Neubau, Marktplatz 16, Amt für Stadtentwicklung und Städtebau, im Flur auf Ebene 3 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die üblichen Öffnungszeiten sind:

- Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr
- Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 16.30 Uhr
- Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht am Mittwoch, 12. Juni 2024, um 19.00 Uhr im Rathaus-Neubau im großen Sitzungssaal auf Ebene 0.
Anregungen können auch bis zum 17. Juni 2024 schriftlich beim Amt für Stadtentwicklung und Städtebau eingereicht oder per E-Mail an bauleitplanung@boeblingen.de gesendet werden.

Böblingen, 17. Mai 2024
Amt für Stadtentwicklung und Städtebau

Weitere Informationen