Die Wahl zu Schöff*innen steht in diesem Jahr an

Liebe Bürger*innen, 2023 werden bundesweit die Schöff*innen und Jugend-Schöff*innen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Auch aus Böblingen und Dagersheim suchen wir wieder Personen, die am Amtsgericht Böblingen und am Landgericht Stuttgart als Vertreter*innen des Volkes bzw. ehrenamtliche Richter*innen an der Rechtsprechung in Strafsachenmitwirken.

Hier haben wir für Sie die relevanten Informationen dazu zusammengestellt und erläutern Ihnen gerne das Verfahren.

Recht und Gesetz

Voraussetzungen, um Schöff*in zu werden

Wir suchen Bewerber*innen, die in Böblingen und Dagersheim wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache beherrschen. Von der Wahl ausgeschlossen ist,

• wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder • gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann.

Weiterhin sind nicht wählbar:

• hauptamtlich Tätige in oder für die Justiz (Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Polizeivollzugsbeamt*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und
• Religionsdiener*innen.

Rolle der Schöff*innen im Strafverfahren

Die zwei Schöff*innen sind mit dem*r Berufsrichter*in gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen beide Schöff*innen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöff*innen daher mit zu verantworten. In der Beratung mit den Berufsrichter*innen müssen Schöff*innen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf die Angeklagten sowie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. 

Unparteilich und unvoreingenommen

Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt im hohen Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind nicht erforderlich. Schöff*innen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen und über Rechte und Pflichten informiert sein. Sie müssen Objektivität und Unvoreingenommenheit auch in schwierigen Situationen wahren.

Sozial kompetent und erfahren im Umgang mit Menschen

Als Schöff*in ist soziale Kompetenz unverzichtbar, um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Dafür ist Lebenserfahrung und Menschenkenntnis notwendig. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen Beweise würdigen: Sie müssen also die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung kann aus beruflicher Erfahrung
und/oder gesellschaftlichem Engagement stammen. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung im Umgang mit Menschen.

Zum Verfahren der Schöff*innen-Wahl

Interessieren Sie sich für das Amt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bei der Stadt Böblingen bis Freitag, 14. April 2023. Die Vorbereitung der Schöff*innen-Wahl fällt in die Zuständigkeit der Kommunen. Über die Aufstellung der Vorschlagsliste verhandelt der Gemeinderat grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Wenn die Liste danach ausgelegt und bekanntgemacht worden ist, wird sie dem Amtsgericht vorgelegt. Eine Zusicherung der Wahl ist damit nicht verbunden, da dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht stets doppelt so viele Kandidat*innen vorzuschlagen sind, wie tatsächlich zu wählen sind. Aus den Vorschlägen wählt dieser Ausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2023 die benötigten Haupt- und Hilfs-Schöff*innen. Mindestens die Hälfte der Bewerber*innen bleibt deshalb
unberücksichtigt.

Unterlagen, Ansprechpartnerin, Bewerbungsschluss

Bewerbungsformulare zur Aufnahme in die Vorschlagsliste können Sie bei Bürgerreferentin Xenia Aberle (Altes Rathaus, Marktplatz 16, Zimmer 207) abholen oder unter www.boeblingen.de/schoeffenwahl abrufen. Bitte senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular
bis Freitag, 14. April 2023, an das Bürgerreferat der Stadt Böblingen.

• Post: Stadt Böblingen, Bürgerreferat, Marktplatz 16, 71032 Böblingen
• Fax: (0 70 31) 6 69-12 69
• E-Mail: buergerreferat@boeblingen.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bereitschaft und Ihr Engagement!

Ihr

Dr. Stefan Belz

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