Bildungspaket - Bildung und Teilhabe
Mitmachen möglich machen - Leistungen für Bildung und Teilhabe
Seit 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf Antrag zusätzlich sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, die Anspruch auf folgende Leistungen haben:
- Bürgergeld nach dem SGB II
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld oder Kinderzuschlag
Alle Leistungen müssen beantragt werden.
Wer Bürgergeld oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter Böblingen.
Für Familien, die Sozialhilfe erhalten, ist das Landratsamt Böblingen, Amt für Soziales zuständig.
Für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ist das Landratsamt Böblingen, Amt für Migration und Flüchtlinge zuständig.
Empfänger*innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen den Antrag bei der Stadt Böblingen im Amt für Soziales, Abteilung Familie, Senioren und Engagement (siehe Kontakte rechts).
Die Stadt Böblingen bietet bei Bedarf eine Formularhilfe an.
Antragsstellung
Die Servicestelle Bildung und Teilhabe arbeitet mit vorheriger Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie zur persönlichen Vorsprache telefonisch oder per Mail einen Termin bei der zuständigen Sachbearbeitung. Formulare können im Voraus telefonisch angefordert und per Post zugeschickt werden. Die ausgefüllten Anträge und notwendigen Nachweise in Kopie können per Post oder E-Mail zurückgeschickt werden oder im Alten Rathaus am früheren Eingang zum Bürgeramt eingeworfen werden (adressiert an: Stadtverwaltung Böblingen, Amt 50 / Servicestelle Bonuspass, Marktplatz 16).
WICHTIG: im Gebäude Tetragon in der Konrad-Zuse-Straße kann keine Post eingeworfen oder abgegeben werden.
Buchstabe | Sachbearbeiterin | Telefon |
---|---|---|
A - G | Sonja Bogesch | 07031 / 669-2373 |
H - P | Astrid Sostmann – Feuchter | 07031 / 669-2364 |
Q bis Z | Gabriele Zischka | 07031 / 669-2363 |
Oder E-Mail an bonuspass@boeblingen.de |
Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre, die eine allgemeinbildende Schule bzw. Berufsschule ohne Ausbildungsvergütung besuchen. Die Leistungen umfassen Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen, Schulmaterial, Schülerfahrkarte und Lernförderung.
Teilhabeleistungen erhalten Kinder und Jugendliche bis sie 18 Jahre alt werden. Die Teilnahme an sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Aktivitäten wird mit 15€ / Monat gefördert.
Allgemeine Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Was gehört zum Bildungs- und Teilhabepaket ?
- die Kostenübernahme für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Kinder, die eine Schule bzw. eine Kindertageseinrichtung besuchen,
- die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
- die Übernahme der Schülerbeförderungskosten,
- erforderliche und geeignete Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
- die Kostenübernahme des Mittagessens für Kinder, die eine Schule bzw. Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege besuchen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder (Vereine, Musikschule, Freizeiten etc.)
Das aktuelle Antragsformular für Bildung und Teilhabe und weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landratsamtes Böblingen.
Direkter Link zum Antragsformular für Wohngeldempfänger*innen und Empfänger*innen von Kinderzuschlag.
Böblinger Familien, die Bildungs- und Teilhabeleistungen beziehen, haben Anspruch auf den Böblinger Bonuspass A.
Weitere Infomationen erhalten Sie auf der Seite Böblinger Bonuspass.