Anerkennung und Würdigung im sozialen Bereich
Die Stadt Böblingen schreibt den Sozialpreis 2021 aus.
Er wird alle zwei Jahre und in diesem Jahr zum 11. Mal vergeben. Der Bewerbungszeitraum ist vom Freitag, 23. April bis Freitag, 21. Mai 2021.
Die Teilnahmebedingungen und der Online-Bewerbungsbogen sind hier ab Freitag, 23. April abrufbar.
Der Sozialpreis soll das Bewusstsein und Interesse für bürgerschaftliche Beteiligung stärken und auf die abwechslungsreichen Angebote von Einzelpersonen, Vereinen, Kirchen und Organisationen, aber auch von Unternehmen aufmerksam machen, die eine positive Entwicklung im Zusammenleben der Generationen und Kulturen bewirken.
Der Preis würdigt seit 2001 die Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich für die Entwicklung des Gemeinwesens - insbesondere im sozialen Bereich - in Böblingen engagieren (gemäß der Richtlinie über Ehrungen im sozialen Bereich 021.52 (44,7 KiB)).
Durch die Nominierung wird der ehrenamtliche Einsatz besonders hervorgehoben. Die zu ehrenden Personen werden vom Oberbürgermeister auf Vorschlag des Amts für Soziales im Einvernehmen mit dem Verwaltungs- und Kulturausschuss des Gemeinderats im Herbst 2021 in einer nicht-öffentlichen Sitzung festgelegt (gemäß der Richtlinie über Ehrungen im sozialen Bereich 021.52).
Ehrenamt ist gut und wichtig!
Freiwilliges Engagement ist unverzichtbar für unser Zusammenleben und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Engagement ermöglicht vielen Menschen die Teilhabe an der Gesellschaft. Allen, die einen Beitrag dazu leisten: den Vereinen, den Selbsthilfegruppen, den Kirchengemeinden, den Elternbeiräten, den Bürgerinitiativen und unseren Ortschafts- und Gemeinderäten gilt Dank und Anerkennung. Genauso Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe, in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, in der Seniorenarbeit, in Patenschaftsprojekten und Integrationsangeboten, in Projekten für Familien, in Stadtteilarbeitskreisen und Stadtteiltreffs.
In vielfältiger Weise investiert die Stadt Böblingen in das Ehrenamt, das Vereinsleben und unterstützende hauptamtliche Strukturen wie z.B. die Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement, die „Koordinationsstelle für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe“, das Jugendreferat oder die Integrationsbeauftragte.
Die Ausschreibung und Vergabe wird organisiert von der:
Aktivitäten im sozialen Bereich
Es werden insbesondere ehrenamtliche Aktivitäten geehrt, die
- sich durch herausragendes Engagement im sozialen Bereich auszeichnen,
- zur Stärkung der Familien- und Kinderfreundlichkeit der Stadt Böblingen beitragen,
- soziale Integration verschiedener Milieus fördern,
- generationenübergreifend wirken,
- zur Inklusion von Menschen mit einer Behinderung beitragen oder
- die Integration von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft oder Religion unterstützen.
Die Stadt Böblingen ist der Meinung, dass bürgerschaftliches Engagement grundsätzlich höchste Anerkennung verdient. Als Auslober des Sozialpreises eine Auswahl zu treffen, welche Leistungen dabei höher zu bewerten und herauszustellen sind, ist nicht einfach und wird immer Fragen offen lassen. Mit dem Sozialpreis soll herausragendes, überdurchschnittliches und langjähriges Engagement im sozialen Bereich gewürdigt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber helfen dem Amt für Soziales, indem sie ihre Empfehlung verständlich und übersichtlich beschreiben.
Bewerbungen in den folgenden Kategorien:
- Einzelperson, die bürgerschaftlich und sozial engagiert ist.
- Verein, Gruppe, Bürgerinitiative, Selbsthilfegruppe, Organisation oder Projekt, in dem/der ehrenamtlich im sozialen Bereich gearbeitet wird.
- Unternehmen, die sich in besonderer Weise sozial engagiert haben oder die in besonderem Maße das soziale Engagement der Mitarbeiter/innen ermöglichen oder fördern.
Voraussetzungen:
- Die Projekt- und Engagementdauer soll mindestens 1 Jahr betragen.
- In der Beschreibung des Ehrenamts sollte die Nachhaltigkeit des Engagements erkennbar sein bzw. dass Dauerhaftigkeit angestrebt oder erreicht ist.
- Das Ehrenamt und die Projekte müssen über Willensbekundungen hinausgehen und erste Erfolge erkennbar nachweisen.
Nicht berücksichtigt werden das bürgerschaftliche Engagement von Mitgliedern gewählter Volksvertretungen, von Schiedsleuten, Schöffinnen und Schöffen sowie das ehrenamtliche Engagement in Gewerkschaften und politischen Parteien. Ebenso ausgeschlossen sind Aktivitäten, die mit einer regelmäßigen, über eine übliche Aufwandsentschädigung hinausgehenden Geldleistung honoriert werden.