Jugend

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Böblingen möchte Jugendliche in ihrer Entwicklung begleiten und fördern. Viele Teenager wollen unsere Gesellschaft mitgestalten. Außerdem fordern sie Chancengleichheit für sich und andere ein.

Unsere Aufgabe: Jugendliche in Entscheidungs - und Gestaltungsfragen einzubeziehen und benachteiligten Jungen und Mädchen Chancen zu ermöglichen.

Förderung Waldheim und Jugenderholung

Was wird gefördert?
Über diese Richtlinie werden Stadtranderholungen, auch Waldheime genannt, gefördert. Hier sollen Kinder während der Ferien (über mindestens 4 Tage in der Woche) Möglichkeiten zur körperlichen, geistigen und seelischen Erholung finden.

Realisiert werden die Waldheime durch eine große Zahl eigens qualifizierter und ausgebildeter, ehrenamtlicher, zumeist junger Menschen, die in der Regel durch eine hauptamtliche Fachkraft angeleitet werden.

Wer wird gefördert?
Es werden nur Kinder aus Böblingen und deren ehrenamtliche Betreuer aus Böblingen, die mindestens 15 Jahre alt sein müssen, gefördert.

Wie viel wird gefördert?
Während der Waldheimzeit werden Böblinger Kinder mit 4,40 € je Tag unterstützt.

Pro angefangene 15 Böblinger Kinder werden 2 Betreuer mit 5,10 €/Tag gefördert. Der Erhalt dieser Aufwandsentschädigung ist von den Betreuern schriftlich auf dem entsprechenden Formular zu bestätigen, da es sich hierbei um eine individuelle Förderung ehrenamtlichen Engagements handelt.

Die Betreuerschulungen werden mit 3,10 €/Tag und Böblinger Teilnehmer gefördert. Ein Tag hat mindestens 5 Stunden Programm zu umfassen. Der An- und Abreisetag werden bei 2,5-stündigem Programm als volle Tage bezuschusst, wobei die Dauer der Schulung 7 Tage nicht überschreiten darf.

Wann und Wie wird gefördert?
Nach Beendigung des Waldheims ist dem Jugendreferat der Antrag auf Förderung auf dem entsprechenden Formular der Stadt (Formular bei "Benötigte Formulare") sowie eine Teilnehmerliste vorzulegen.

Außerdem sind die schriftlichen Empfangsbestätigungen der Aufwandsentschädigung beizufügen.

Die Zuschüsse für die Betreuerschulung sind bis 2 Monate nach Ende der Schulung auf dem dafür vorgesehenen Formular zu beantragen. Als Anlage ist die vollständig ausgefüllte Teilnehmerliste sowie ein Bericht über die Inhalte des Programms mit zeitl. Ablauf beizulegen

Hier bekommen Sie den Antrag auf Waldheimförderung. (54,3 KiB)
Und hier erhalten Sie die Anträge für Jugenderholung. (92,1 KiB)