„Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“
MIt Jahresbeginn 2018 wurde für die Böblinger Bevölkerung wieder ein „Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ bei der Stadtverwaltung eingerichtet. Neue Ansprechperson im Rathaus ist Nathalie Wünsch. Nach dem Studium der Erziehungswissenschaft (B.A.) mit Schwerpunkt Soziale Arbeit/Sozialpädagogik an der Universität Tübingen hat sie bereits im Sozialen Dienst und Flüchtlingshilfe Erfahrung gesammelt. Nun steht sie zur Unterstützung von Menschen in belasteten Lebenssituationen in Böblingen zur Verfügung.
Zu den Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes, kurz ASD, gehören unter anderem:
- Beratung von Einwohner/innen Böblingens in Krisen und belastetenden Lebenssituationen
- Hilfestellung bei der Beantragung von Sozialleistungen
- Wegweiserberatung und Weitervermittlung zu spezialisierten Fachdiensten und Beratungsstellen
- Opferberatung im Rahmen des Platzverweisverfahrens
- Anlaufstelle für Prostituierte, die Rat und Unterstützung suchen
Alle Gespräche und Beratungsleistungen erfolgen vertraulich und auf freiwilliger Basis.
Büro im Tetragon
Neben der offenen Sprechstunde im Tetragon (Konrad-Zuse-Straße 90), Ebene 2, Zimmer 202, bietet der ASD bei Bedarf ebenso eine aufsuchende Sozialarbeit (Hausbesuch) an.

Die neue ASD-Stelle wurde im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge der Stadt Böblingen für ihre Einwohner/innen geschaffen. Die gezielte Beratung von Prostituierten wurde auf Wunsch des Gemeinderats mit in die Aufgabenstellung aufgenommen. Dieser reagiert damit auf die häufig schwierigen Lebensumstände der betroffenen Frauen. Anders als das Landratsamt Böblingen, das die gesetzlich vorgegebenen Stellen nach dem im Juli 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz im Gesundheitsamt und Ordnungsamt geschaffen hat, stellt das Angebot bei der Stadt Böblingen ein zusätzliches Beratungsangebot dar, das keiner gesetzlichen Zuweisung unterliegt.